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Greenpeace-Schiff „Arctic Sunrise“Seegerichtshof vor Entscheidung

Vor zwei Monaten beschlagnahmten russische Behörden das Greenpeace-Schiff. Nun soll der Internationale Seegerichtshof in Hamburg eine Entscheidung treffen.

Gegen eine Kaution in Höhe von rund 45.000 Euro freigelassen: Greenpeace-Aktivist Francesco Pisanu, aus Frankreich. Bild: reuters

HAMBURG dpa | Im Fall des von Russland festgesetzten Greenpeace-Schiffs „Arctic Sunrise“ und dessen Besatzung will der Internationale Seegerichtshof in Hamburg am Freitag (15.00 Uhr) eine Entscheidung treffen. Die Niederlande hatten das Tribunal angerufen, um zu erreichen, dass das Schiff sowie die 28 Umweltschützer und zwei Bildberichterstatter freigegeben werden.

Schon vor dem Prozess in der Hansestadt hat die russische Justiz bereits die Freilassung eines Großteils der Aktivisten gegen eine Kaution in Höhe von jeweils rund 45.000 Euro angeordnet, die Beschlagnahmung der „Arctic Sunrise“ wurde aber für rechtens erklärt.

Russland boykottiert das Verfahren am Seegerichtshof bislang und beruft sich darauf, die Seerechtskonvention nur unter Vorbehalten ratifiziert zu haben. Zunächst wird der Gerichtshof am Freitag verkünden, ob er überhaupt zuständig ist. Erst wenn das der Fall ist, kann er sogenannte vorläufige Maßnahmen anordnen. Ob das größte Land der Erde diesen allerdings folgen wird, ist offen.

Die internationale Besatzung der „Arctic Sunrise“ hatte an einer Ölplattform des russischen Gasmonopolisten Gazprom gegen Umweltzerstörung protestiert. Dabei verletzten die Greenpeace-Aktivisten unter anderem eine international festgelegte Sicherheitszone von 500 Metern für Plattformen auf See. Russland wirft ihnen „Rowdytum“ vor. Darauf stehen im Höchstfall sieben Jahre Haft.

Der Hamburger Seerechtler Henning Jessen hält es für wahrscheinlich, dass das Gericht entscheiden wird, Schiff und Mannschaft unverzüglich freizugeben. Anschließend ist ein sogenanntes Hauptsacheverfahren vor einem Schiedsgericht angestrebt, das sich aber über Jahre hinziehen kann. Wann und wo das Verfahren stattfinden wird, ist nach Angaben des Seegerichtshofes noch unklar.

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