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Götting: Ich fühl' mich „sauber“

Berlin (afp) — Im Prozeß gegen den früheren Vorsitzenden der DDR- CDU, Gerald Götting, hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen fortgesetzter Untreue gefordert. Der Angeklagte habe mit Vorsatz den CDU-Hauptvorstand um mindestens 148.000 DDR-Mark geschädigt, indem er Renovierungskosten für sein privates Ferienhaus an der Ostsee von der Partei begleichen ließ. Die Verteidigung Göttings beantragte Freispruch oder hilfsweise eine Einstellung des Verfahrens. Götting habe nicht unrecht gehandelt, sagte der Verteidiger Joachim Hlawenka. Die Urteilsverkündung im Prozeß gegen den früheren Chef der Ost-CDU wurde auf den kommenden Dienstag festgesetzt.

Die Anklage stelle statt geistiger Auseinandersetzung mit dem gescheiterten DDR-System eine „gemeine Kriminalisierung“ dar. Wenn das Handeln Göttings Unrecht gewesen sei, so könnte „auch so mancher deutscher Spitzenmanager oder Politiker nicht mehr ruhig schlafen“, sagte Verteidiger Hlawenka.

Der 68jährige Angeklagte selbst sagte in seinem Schlußwort, obwohl objektiv vieles gegen ihn spräche, sei er subjektiv „sauber“. Er habe seiner Partei nie schaden wollen. Götting dankte dem Gericht für das Bemühen, auch die damaligen Verhältnisse in der DDR einzubeziehen.

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