Gnadengesuch Eichmanns veröffentlicht: Nazi fühlte sich „nicht schuldig“
In Israel ist das Gnadengesuch des Nazis Adolf Eichmann veröffentlicht worden. Darin nennt sich der Kriegsverbrecher ein machtloses „Instrument“.
Der einstige SS-Obersturmbannführer Eichmann hatte ab 1939 im Reichssicherheitshauptamt als Leiter der zuständigen Gestapo-Abteilung die Deportation der europäischen Juden in die Vernichtungslager koordiniert. Er wurde 1960 von israelischen Agenten in Argentinien aufgespürt und nach Israel entführt. Dort wurde er zum Tode verurteilt.
Der Inhalt des Gnadengesuchs war nach Angaben eines Sprechers Rivlins bereits bekannt, das Dokument selbst aber wurde nie veröffentlicht. Wie nun im Wortlaut nachzulesen ist, schrieb Eichmann in seinem auf Deutsch verfassten Gnadengesuch an den damaligen Staatschef Jizchak Ben-Zvi, „den Richtern ist in der Beurteilung meiner Person ein entscheidender Irrtum unterlaufen“.
Diese hätten sich nicht „in die Lage versetzen können, in der ich mich während der Kriegsjahre befunden habe“. Auch seien die im Verfahren vorgelegten Beweismittel nicht im „Zusammenhang mit dem gesamten Befehlsmaterial“ beurteilt worden.
Kein „verantwortlicher Führer“
Der Protokollführer der Wannseekonferenz, bei der die sogenannte „Endlösung der Judenfrage“, die zur Ermordung von sechs Millionen Menschen führte, beschlossen wurde, schrieb weiter, er sei kein „verantwortlicher Führer“ gewesen, was schon sein Dienstrang beweise. Er habe unter Zwang als „Instrument“ gedient und fühle sich „daher nicht schuldig“.
Er bat Ben-Zvi, „anzuordnen, dass das Todesurteil nicht vollstreckt wird“. Säuberlich unterzeichnet ist das Schreiben mit „Adolf Eichmann, Jerusalem, den 19.5.1962“. Zwei Tage später wurde Eichmann mit dem Strang hingerichtet.
In digitaler Form veröffentlicht und im Original den Medien vorgestellt wurden am Mittwoch auch Gnadengesuche von Eichmanns Frau Vera und seiner fünf Brüder. Publiziert wurden zugleich die Rückweisung des Gesuchs durch Ben-Zvi in einem Brief an Justizminister Dov Josef, dessen handgeschriebene Begutachtung sowie Eichmanns Berufungsantrag an das Oberste Gericht und Notizen des Chefanklägers Gideon Hausner für sein Eröffnungsplädoyer.
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