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Glückliches Austria?

■ Kommerzfunk nun auch in Österreich

Wien (dpa/taz) – Auch in Österreich, einem der letzten Länder in Europa, in dem Hörfunk und TV bislang ausschließlich öffentlich- rechtlich strukturiert waren, fällt das Rundfunkmonopol: Ab 1994 dürfen kommerzielle Anbieter im Hörfunk auf Sendung gehen, allerdings jeweils nur in einem Bundesland. Das TV bleibt vorläufig weiter eine Domäne des Österreichischen Rundfunks (ORF). Ein entsprechendes Gesetz wurde Ende vergangener Woche mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPÖ (Sozialisten) und ÖVP (Konservative) verabschiedet.

Das Regionalradiogesetz sieht vor, daß jeder Österreicher und jede juristische Person eine auf fünf Jahre befristete Sendelizenz beantragen kann; Parteien und Kirchen bleiben außen vor. Angehörige des angestrebten Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), also auch Deutsche, sind Österreichern gleichgestellt. Für andere Ausländer gilt eine 25-Prozent- Beschränkung.

Für die Printmedien, die auch in Österreich an vorderster Front um eine Beseitigung des ORF-Monopols gekämpft hatten, wurde eine Beteiligungsbeschränkung eingebaut: Inhaber einer Tageszeitung oder Wochenschrift dürfen maximal 26 Prozent der Anteile an einem Privatradio halten, an zwei weiteren jeweils zehn Prozent.

Verlage mit mehreren Blättern können sich – in verschiedenen Ländern – an maximal zwei Radioanbietern mit je 26 Prozent und an vier weiteren mit jeweils zehn Prozent beteiligen. Die meisten österreichischen Verlage stehen schon in den Startlöchern.

Über die Lizenzvergabe entscheidet eine Regionalradiobehörde, in der vor allem Parteienvertreter sitzen.

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