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Gleichheit

BusfahrerInnen der Hamburger Hochbahn (HHA), die nach dem 1. Januar 1991 eingestellt worden sind, dürfen nicht schlechter bezahlt werden als FahrerInnen, die bereits länger dabei sind. Das hat die 7. Kammer des Hamburger Arbeitsgericht gestern entschieden und damit einen Tarifvertrag zwischen der HHA und den Gewerkschaft ÖTV und DAG aus dem Jahre 1996 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz für unwirksam erklärt.

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