: Gitarrensolo kein Kündigungsgrund
TRIER taz ■ Für eine einmaliges lautstarkes E-Gitarrensolo die fristlose Kündigung zu bekommen, ist nicht in Ordnung, entschied das Amtsgericht Trier. Eine „Abmahnung“ hätte gereicht, so der Richter.
TRIER taz ■ Für eine einmaliges lautstarkes E-Gitarrensolo die fristlose Kündigung zu bekommen, ist nicht in Ordnung, entschied das Amtsgericht Trier. Eine „Abmahnung“ hätte gereicht, so der Richter.