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Archiv-Artikel

Gitarrensolo kein Kündigungsgrund

TRIER taz ■ Für eine einmaliges lautstarkes E-Gitarrensolo die fristlose Kündigung zu bekommen, ist nicht in Ordnung, entschied das Amtsgericht Trier. Eine „Abmahnung“ hätte gereicht, so der Richter.