■ Giftgasprozeß: Unbefangen
Darmstadt (dpa) – Der Darmstädter Prozeß um die Lieferung von Giftgasanlagen an den Irak wird auch ohne einen der beiden Gutachter fortgesetzt. Einen Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft wies die 13. Strafkammer als unbegründet zurück. Die Verhandlung könne sehr wohl ohne die ständige Anwesenheit des erkrankten, von der Anklage benannten Gutachters Werner Richarz weitergehen, da sich die Kammer seine spätere Vernehmung vorbehalten habe. In Darmstadt müssen sich acht Manager der Firmen Karl Kolb und Pilot Plant (Dreieich, Kreis Offenbach) sowie WET (Hamburg) verantworten, die laut Anklage in den achtziger Jahren Anlagen zur Giftgasproduktion in den Irak exportiert haben sollen.
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