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Gewerkschafter zu Tode gefoltertMord – Strafanzeige gegen Nestlé

Luciano Romero, ein kolumbianischer Gewerkschafter, sollte gegen Nestlé aussagen – und wurde ermordet. Nun muss sich die Konzernleitung vor Gericht verantworten.

Das Grab von Luciano Enrique Romero Molina. Bild: Keppeler

TÜBINGEN taz | Fast sieben Jahre nach der Tat sollen die Mitverantwortlichen für den Mord an dem kolumbianischen Gewerkschafter Luciano Romero endlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die in Berlin ansässige Anwaltsgruppe des „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) will am Dienstag beim Gericht im schweizerischen Vevey eine Strafanzeige einreichen. Betroffen sind Peter Brabeck-Letmathe, damals Chef der Nestlé AG, und vier weitere Spitzenmanager des Lebensmittelkonzerns.

Sie werden „verdächtigt, den gewaltsamen Tod durch Unterlassung von effektiven Schutzmaßnahmen mit verursacht zu haben“, heißt es in einem Entwurf der Strafanzeige, der der taz vorliegt.

Romero, ein ehemaliger Arbeiter der damaligen kolumbianischen Nestlé-Tochter Cicolac, war am 10. September 2005 mit 50 Messerstichen zu Tode gefoltert worden. Drei Wochen nach seinem Tod sollte er in Bern vor dem „Permanenten Tribunal der Völker“ gegen den Konzern aussagen.

Romero hatte jahrelang in der zum Nestlé-Konzern gehörenden Milchpulverfabrik Cicolac in Valledupar im Norden Kolumbiens gearbeitet und war Mitglied des örtlichen Vorstands der Lebensmittelgewerkschaft Sinaltrainal. Im Zusammenhang mit einem Arbeitskonflikt war er 2002 entlassen worden.

„Mordauftrag“ an rechte Paramilitärs

In den Monaten nach seiner Entlassung hatte Nestlé die gesamte Belegschaft von Cicolac auf die Straße gesetzt, die Hälfte der Werksanteile an den neuseeländischen Milchkonzern Fonterra verkauft und mit diesem gemeinsam den Betrieb mit einer neuen Belegschaft unter dem Namen Dairy Partners Americas mit deutlich geringeren Lohnkosten und Sozialleistungen weitergeführt.

Laut ECCHR haben führende Manager der Milchfabrik Romero vor seinem Tod in Valledupar öffentlich beschuldigt, Mitglied einer Guerrilla zu sein. Von den rechten Paramilitärs, die damals die Gegend kontrollierten, werden solche Anschuldigungen als Aufforderung verstanden, den Angeschwärzten zu ermorden. Tatsächlich wurden in den Jahren 2007 bis 2009 vier Paramilitärs als Mörder Romeros zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

In einem der Urteile ordnete der Richter an, auch gegen die örtlichen Nestlé-Manager wegen ihrer Beteiligung an diesem Mord zu ermitteln. Diese Ermittlungen kamen bis heute nicht voran. Erwiesen aber sind enge Geschäftsbeziehungen zwischen der Milchpulverfabrik und Großgrundbesitzern, die mit den Paramilitärs zusammenarbeiteten.

Lebensgefährliche Diffamierungen

Zwei dieser Milchviehzüchter wurden deshalb inzwischen verurteilt. Nach Aussagen von Salvatore Mancuso, dem inzwischen in die USA ausgelieferten damaligen höchsten Chef der Paramilitärs, hat auch Cicolac diese rechte Terrorgruppe finanziert. Nestlé streitet diesen Vorwurf ab.

Die Strafanzeige soll nun die Verantwortung der Konzernleitung für diesen Mord klären. Da Nestlé seit 1944 in Kolumbien tätig ist, „hätte die Konzernleitung wissen müssen, dass Diffamierungen gegen Gewerkschafter die Betroffenen in Lebensgefahr versetzen“, heißt es in einem Schreiben des ECCHR.

Die Konzernchefs der Nestlé AG seien für den Mord mitverantwortlich, weil das Mutterhaus und ihre kolumbianische Tochter „eine zentral aus der Schweiz gesteuerte wirtschaftliche Einheit“ bildeten.

Maßstäbe für multinationale Konzerne

Sollte eine individuelle Verantwortung der Nestlé-Manager „aufgrund mangelnder interner Organisation und Dokumentation innerhalb des Unternehmens nicht nachweisbar“ sein, richtet sich die ECCHR-Anzeige hilfsweise auch gegen die Nestlé AG als solche. Nach dem Schweizer Strafrecht ist dies möglich.

Mit ihrer Anzeige wollen die Menschenrechtsanwälte nicht nur die Hintergründe des Mordes an Romero aufklären. Gleichzeitig soll sie dazu dienen, „das Verhalten multinationaler Konzerne in Konfliktsituationen an strafrechtlichen Maßstäben zu überprüfen“.

Das ECCHR will damit einen „Beitrag zur Entwicklung von menschenrechtlichen Standards für Unternehmen in Regionen bewaffneten Konflikts und begrenzter Staatlichkeit“ leisten. Mit anderen Worten: Spitzenmanager multinationaler Unternehmen sollen in Zukunft am Stammsitz des Unternehmens für das Verhalten ihrer Tochterunternehmen in Konfliktregionen zur Verantwortung gezogen werden können.

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7 Kommentare

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  • P
    Pemba

    Wie wehren gegen den Multi?

    Habt ihr mal geguckt, wie sehr der Nahrungsmittelmarkt von Nestleprodukten geflutet ist und wo die überall die Finger drin haben??!!!

    Empfehle den Film "We feed the world"...

  • K
    kugelbeisser

    genfrasskonzern mit conneckis zu todesguerilleros..

    na guten appetit kitkat..

    oder um das unternehmensmotto zu zitieren:

    Good Food, Good Life (!)..

    welch seltener fisch wohl unterdessen in der schweizer vorstandskantine zu mittag gereicht wird?

  • K
    komiska

    Na, da müsste doch Schorsch Clooney ein Film darüber machen, wenn er nicht doch zu busy mit der Nespresso Werbung ist

  • ND
    na dann

    viel Erfolg und Glück. Es wird höchste Zeit, dass sich in diesem Bereich auch endlich was tut und die entsprechenden Leute zur Verantwortung gezogen werden.

     

    mfg

  • PB
    Pater Brown

    "Mitglied einer Guerrilla" - Eine Guerilla führt zwar auch Krieg, kommt aber offensichtlich nicht von "guerre" bzw. "guerra".

  • V
    vantast

    Hoffentlich kommt die ganze Nestle-Administration in den Knast. Sie haben über 40 Jahre so viel Schlimmes angerichtet, daß eine drakonische Bestrafung hochverdient ist. Ältere Semester erinnern sich wohl noch an den Verkauf von Trockenmilch in Afrika, wodurch viele Babies starben. Da hörte ich das erste Mal von den Untaten dieser Firma. Und dann ging es weiter und weiter...

  • W
    W.Wacker

    Seriös ist anders.

    "Nun muss sich die Konzernleitung vor Gericht verantworten." steht fett über dem Artikel.

     

    Weiter unten heisst es dann, Anwälte wollen eine Anzeige machen. Zwischen angekündigter Anzeige und Gerichtsverhandlung liegen Welten. Das sollte auch ein TAZ-Schreiber wissen.