Gewerkschaft macht Anti-Stress-Vorschläge: Mehr Ruhe auf der Arbeit
Jeder achte Krankheitstag in Deutschland wird durch seelische Leiden ausgelöst. Die IG Metall hat nun Vorschriften gegen Hektik im Job und Burn-out vorgeschlagen.
BERLIN taz | Mit einer „Anti-Stress-Verordnung“ will die Gewerkschaft IG Metall dafür sorgen, dass psychischen Belastungen im Job Einhalt geboten wird. „Gute Arbeit braucht klare Regeln“, sagte der Vorstand der Gewerkschaft, Hans-Jürgen Urban, am Mittwoch und präsentierte einen Katalog von Vorschlägen. Das Recht müsse an die neuen Probleme und Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst werden.
Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz sind in den vergangenen Jahren immer mehr zum Problem geworden. Laut Statistik des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen verursachen seelische Leiden mittlerweile jeden achten Krankheitstag. Allein in den ersten drei Quartalen 2011 stiegen die Krankheitstage wegen psychischer Erkrankungen um 13,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr an.
Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Belegschaften Sorge zu tragen. Das Arbeitszeitgesetz legt zum Beispiel auch Höchstgrenzen für die werktägliche Arbeitszeit fest und regelt Ruhepausen. Ob die Unternehmen sich an diese Spielregeln halten, müssen allerdings die Gewerbeaufsichtsämter der Länder sicherstellen. Weil denen Personal fehlt, so heißt es bei Gewerkschaftern, gebe es allerdings nur selten Kontrollen.
Gegen Hektik im Job oder Burn-out schützen die Vorschriften bisher wenig. „Anders als in Gefährdungsbereichen wie bei Gefahrstoffen, Lärm oder mangelnder Beleuchtung fehlen ausgerechnet im Gefährdungsbereich der psychischen Belastungen klare und konkrete Regeln“, so Urban. Eine „Anti-Stress-Verordnung“ würde dies ändern.
Pause vom Handy
Unternehmen müssten dann zum Beispiel dafür sorgen, dass das Schichtsystem „der Gesundheit zuträglich“ ist. Sie müssten vermeiden, dass Arbeitnehmer durch Smartphones oder Laptops dauerhaft erreichbar sind. Ebenso müssten sie Mitarbeiter, die an Projekten arbeiten, besser schützen – und die Verantwortlichen prüfen, ob ein Projekt „ohne gesundheitliche Beeinträchtigung“ realisierbar ist.
Ohne das Zutun der Regierung wird sich am Arbeitsschutz jedoch so schnell nichts ändern. „Das Bundesarbeitsministerium muss eine entsprechende Verordnung erlassen“, erläutert Urban. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat den Vorschlag der Gewerkschafter bereits auf dem Tisch. Mit Gewerkschaften, der Wissenschaft und anderen Teilnehmern sei man im Gespräch, so ein Sprecher des Ministeriums. Man prüfe, ob eine neue Verordnung das Problem beheben könne, oder ob bestehende Gesetze nicht ausreichten. Tatsächlich gebe es „Erkenntnislücken“ was den psychischen Arbeitsschutz betreffe.
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