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Gewaltvideos: Verjährung nach sechs Monaten

Koblenz (dpa) — Wer Videokassetten mit gewaltverherrlichenden oder pornographischen Filmen verbreitet, kann grundsätzlich nur innerhalb von sechs Monaten nach der Tat strafrechtlich verfolgt werden. Diese Entscheidung faßte am Freitag das Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG). Videokassetten seien nämlich „Druckwerke“ im Sinne des Presserechts. Vergehen, die mit solchen Werken begangen werden, verjähren nach geltendem Presserecht binnen eines halben Jahres. Der Senat schränkte allerdings ein, die kurze presserechtliche Verjährung gelte dann nicht, wenn solche Filme an Kinder und Jugendliche weitergegeben werden und damit gegen das Verbot der Verbreitung jugendgefährdender Schriften verstoßen werde.