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Gewalt im Kino

Noch ist das Verfahren gegen Oliver Stone und Warner Brothers in der Schwebe. Es war von Petsy Byers, dem Opfer einer „Nachahmungstat“ angestrengt worden, nachdem sie von zwei Teenagern angeschossen worden war, die „Natural Born Killers“ gesehen und LSD zu sich genommen hatten. Aussicht auf Erfolg hat die Klage nur, wenn es den Anwälten Byers' gelingt, die Jury von der These zu überzeugen, man müsse Film nicht als Kunst behandeln (für die der Erste Zusatzartikel gelten würde, der jedem „Freedom of Expression“ zusichert), sondern als ganz normales Produkt, dessen schädliche Nebenwirkungen man dem Hersteller zur Last legen kann.

Die taz-Debattenreihe schlängelt sich am Nachahmungs- und Zensurproblem vorbei hin zu den eigenwilligen Rezeptionsformen von Gewalt. Welche Sichtweisen ergeben sich aus der linken Gewaltkritik (Niroumand, 11. 7.)? Geht die Lust an der Gewalt mit einer Löchrigkeit des Moralkorsetts einher (Rutschky, 18. 7.)? Warum unternimmt die Regierung nichts, wenn allenthalben mit unsauberen Gewaltbegriffen herumgefuchtelt wird (Scheel, 25. 7.) Im Kino erfährt man – gerade als Katholik! –, daß Gewalt Teil einer Revolte und auch ihrer Unterdrückung sein kann (Seeßlen, 1. 8.).

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