Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Zu viel Macht für Psychiater
Abgeordnete mehrerer Parteien wollen die Sterbehilfe neu regeln. Dabei werden diejenigen, die assistierten Suizid in Betracht ziehen, entmündigt.
D er Gesetzentwurf zum ärztlich begleiteten Suizid ist keine gute Idee, den Abgeordnete um Ansgar Heveling (CDU), Lars Castellucci (SPD) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) erarbeitet haben. Der Entwurf sieht vor, dass die „geschäftsmäßige Förderung“ der Suizidhilfe wieder unter Strafe gestellt werden soll.
Dieses Verbot soll dann nicht greifen, wenn suizidwillige Personen unter anderem an zwei Beratungsgesprächen mit Psychiater:innen teilnehmen, die den Suizidwilligen eine „autonome Entscheidungsfindung“ attestieren und eine psychische Erkrankung als Ursache des Suizidwunsches ausschließen. Sterbehilfeorganisationen müssten dem gleichen Beratungskonzept folgen, andernfalls würden sie kriminalisiert.
Dass Suizidwillige ihren Sterbewunsch vor nicht selbst ausgewählten Psychiater:innen rechtfertigen müssen, könnte die „Autonomie“ der Patienten womöglich aber gar nicht schützen, sondern – im Gegenteil – verletzen.
Denn was passiert, wenn die Psychiaterin, die den Patienten gar nicht näher kennt, zum Schluss kommt, dem Sterbewunsch läge eine Depression zugrunde? Wenn also vorgeschlagen wird, es erst einmal mit Psychotherapie und Pillen zu versuchen? Wenn also an der „Freiverantwortlichkeit“ der Suizidwilligen gezweifelt wird? Die begutachtenden Fachärzt:innen bekämen zu viel Macht. Eine Beratung schwerstleidender Suizidwilliger sollte immer freiwillig sein.
Die Abgeordneten haben womöglich vor allem hochbetagte Menschen im Blick, die sterben wollen, weil sie völlig eingeschränkt und pflegeabhängig sind, zwar keine großen Schmerzen haben, aber auch keine Lebensqualität mehr verspüren. Diese Suizide aus „Lebenssattheit“ machen nur einen Bruchteil der Fälle bei den Sterbehilfeorganisationen aus, aber es gibt sie. Sie hätten es mit dem Gesetzentwurf schwerer, ärztliche Hilfe beim Suizid zu erhalten. Doch auch die Autonomie dieser Menschen ist zu respektieren. Genau in diesem Sinne hatte das Bundesverfassungsgericht übrigens geurteilt, als es das grundsätzliche Verbot der Suizidassistenz vor zwei Jahren kippte.
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