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Gesetzentwurf zur NetzüberwachungROG sieht Pressefreiheit in Gefahr

Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ warnt, ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium ermögliche es, Journalisten auszuspionieren.

Auch auf ein Smartphone hätte der Verfassungsschutz demnach Zugriff Foto: dpa

Berlin dpa | Die Presseorganisation „Reporter ohne Grenzen“ sieht die geplante Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste in der digitalen Welt als Gefahr für die Pressefreiheit. Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplante Reform ermögliche es, Journalisten digital auszuspionieren, die „Server großer Verlage und Rundfunksender zu hacken, zu durchsuchen“ und dabei auch die Identität von Informanten aufzudecken, erklärte die deutsche Sektion der Journalistenvereinigung am Mittwoch.

Da Journalisten teilweise auch in kriminellen Milieus recherchieren müssten, könnten ihre Daten bei der Überwachung verschlüsselter Kommunikation und bei der verdeckten Online-Durchsuchung vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zudem leicht als „Beifang“ abgeschöpft werden.

Bedenklich findet „Reporter ohne Grenzen“ außerdem, dass der Referentenentwurf aus dem Innenministerium bei der „Erhebung von Daten aus informationstechnischen Systemen von Ausländern“ durch den Bundesnachrichtendienst (BND) die Berufsgruppe der Journalisten nicht ausdrücklich ausnimmt.

Allerdings liegt der Entwurf aktuell ohnehin auf Eis. Es wird erwartet, dass Seehofer in der Sache einen neuen Anlauf nehmen wird, sobald die Nachfolge von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) geklärt ist. Denn ihr Ministerium hatte den Entwurf im März mit dem Hinweis gestoppt, die darin vorgesehenen Befugnisse gingen über die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene „maßvolle“ Kompetenzerweiterung von Verfassungsschutz und BND hinaus.

Ein Sprecher des Justizministeriums betonte, die geplante Reform müsse auch eine entsprechende Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste beinhalten. Das Innenministerium wies die Behauptung zurück, Ziel des Entwurfs sei es, „die vertrauliche Kommunikation von Journalisten auszuspähen“.

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4 Kommentare

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  • *Schnaub* :

    Von Vorne bis Hinten , Oben & Untern KOMPLETT VERFASSUNGSWIDRIG diesem Horst sein Gesetzesentwurf , wie so ziemlich jeder den er bisher fabriziert hat , was u.a. durch das Urteil des EUGH & die Rüge der EU-Menschenrechtskommisarin hinsichtl. Verfassungs- & Menschenrechtswidrigkeit seines Abschiebegesetzes welches zudem gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt belegt und verdeutlicht wird ...

    Ein solches Vorgehen ist und darf zukünftig , aus gutem Grund , auf jeden Fall ausschließlich durch einen Richter nach Vorlage stichhaltiger Beweise angeordnet werden , damit Menschenrechts- , Verfassungs- & Rechts-Widriger Willkür nicht Tür und Tor geöffnet wird ...

    Wenn dieser Horst & Co. es mit diesen Machwerk/en darauf angelegt hat das Deutschland vor dem Rest der Welt als ein auf ziemlich Alle Grund- & Menschenrechte `scheißender` Staat dasteht und sein Gutes Ansehen komplett verliert , und mit einem Berg von (Schadensersatz-)Klagen & Urteilen des EUGH überschüttet wird , hat er erreicht was er wollte ...

    EIN BESCHLUSS DES GESETZESENTWURFES IN DER VORLIEGENDEN KOMPLETT MENSCHENRECHTS- & VERFASSUNGSWIDRIGEN FORM MUSS VON JEDEM GUTEN DEMOKRATEN AUF JEDEN FALL BLOCKIERT & VERHINDERT WERDEN ...

    Das Grundgesetz in der vorliegenden Form bietet mit Artikel 113 Absatz 3 bis 7 GG vollkommen ausreichende Möglichkeiten der Ermittlung im nachweislichen Ernstfall , nicht ohne Grund Ohne dass jedermann`s & jederfrau`s verfassungsrechtlich geschützte Private Daten und sogar die von Kindern , Verfassungs- & Menschenrechtswidrigerweise abgegriffen werden können ...

    www.gesetze-im-int....de/gg/art_13.html

  • Im Gegensatz zum úberblähtem Bloggerbeleidigtem AKK Gemoser ist DAS wireklich ein Grund zur Sorge und sollte angegangen, bzw neudeutsch: gehäschtägt werden.

  • Es stimmt, die SPD blockiert Seehofers Gesetzentwurf zur Zeit noch. Allerdings muss dazu erwähnt werden, dass sie das nicht vornehmlich mit Blick auf den Schutz von Journalist*innen vor möglichem Ausspähen durch den Verfassungsschutz tut, sondern in erster Linie, weil Seehofer bei der digitalen Überwachung die Altersgrenze abschaffen will, um künftig auch Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ausspionieren zu können, wenn diese in Verdacht stehen, extremistische Verbindungen aufzuweisen. Hätte man in dem Text vielleicht noch erwähnen können.