Gesetzentwurf zur Netzneutralität: Bußgeld bei Verstoß
Eine Gesetzesänderung soll die EU-Netzneutralität in Deutschland umsetzen. Kritiker sehen aber weiterhin die Gefahr eines „Zwei-Klassen-Internets“.
dpa | Die Bundesregierung will mit einer Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den freien Zugang zum offenen Internet sicherstellen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem EU-Vorgaben zur Netzneutralität umgesetzt werden sollen. Danach müssen Internetanbieter alle Datenpakete gleich behandeln. Verstößt ein Anbieter dagegen, drohen ihm künftig empfindliche Bußgelder. Unter Experten ist allerdings umstritten, ob mit der EU-Verordnung tatsächlich eine Netzneutralität gewährleistet wird.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte dazu: „Mit den heute beschlossenen Ergänzungen des TKG stellen wir sicher, dass die EU-weit geltenden Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.“
Die EU-Verordnung 2015/2120 regelt nach Angaben des Ministeriums, dass Internetzugangsanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Netz gewährleisten müssen. Zudem müssen die Anbieter die Endnutzer über die Auswirkungen von Geschäftsmodellen auf den Zugang zum offenen Internet informieren. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmung obliegt den nationalen Regulierungsbehörden, in Deutschland also der Bundesnetzagentur.
Beschränkt ein Dienstanbieter künftig in unzulässiger Weise den Datenverkehr und kommt er einer vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nach, können dem Gesetzesentwurf zufolge Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Bußgelder bis zu 100.000 Euro werden fällig, wenn Internetanbieter ihre Kunden nicht ordnungsgemäß informieren.
Die EU-Verordnung 2015/2120 zur Netzneutralität ist umstritten. Die Mehrheit im EU-Parlament und EU-Kommissar Günther Oettinger sahen darin einen geeigneten Schutz der Netzneutralität. Vertreter der Opposition und Internet-Aktivisten wie der Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee, befürchten dagegen eine massive Einschränkung des Neutralitätsgebotes.
Konstantin von Notz, der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der Grünen und Sprecher für Netzpolitik, warf der Regierung am Mittwoch vor, sie habe über Jahre hinweg eine gesetzliche Sicherung verweigert und dem „Ausverkauf der Netzneutralität auf EU-Ebene tatenlos zugesehen“. Die jetzigen Nachbesserungen würden absehbar nicht ausreichen, um ein „Zwei-Klassen-Internet“ zu verhindern, erklärte von Notz. „Der Ausverkauf eines der grundlegendsten Prinzipien des Internets geht direkt auf das Konto der Großen Koalition.“
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert