Gesetzentwurf des Justizministeriums: Es darf beschnitten werden

Die Regierung will medizinisch fachgerechte Beschneidungen erlauben. Der Zentralrat der Juden zollt „Respekt und Anerkennung“.

David Goldberg, Rabbiner und Beschneider, zeigt seine Instrumente. Bild: dapd

BERLIN dpa | Die Bundesregierung will medizinisch fachgerechte Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen erlauben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte am Dienstag Ländern und Verbänden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichteten.

Demnach bliebe eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung. Sie wäre aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte den Entwurf.

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte auf dpa-Anfrage, eine Ausnahmeregelung solle greifen, wenn das Kindeswohl gefährdet sei. Hintergrund für die Gesetzespläne ist ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Richter hatten im Mai die Entfernung der Vorhaut bei Neugeborenen und Kleinkindern als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gewertet.

Das Urteil, das für andere Gerichte nicht bindend ist, hatte internationale Aufmerksamkeit erregt und erhebliche Unruhe unter Juden und Muslimen ausgelöst. Daraufhin hatte der Bundestag die Regierung aufgefordert, dazu eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten.

Beschneidung bleibt straffrei

Nach dem Willen von Leutheusser-Schnarrenberger soll die Beschneidung straffrei bleiben, wie mehrere Zeitungen berichten. Demnach soll im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Paragraf angehängt werden, der klarstellt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können. Der Eingriff muss dabei nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden. Das beinhaltet bei Bedarf auch eine Schmerzbehandlung.

Der Sprecher von Leutheusser-Schnarrenberger sagte der dpa: „Die Regelung soll die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen.“ Das Ressort habe mehrere Anforderungen berücksichtigt: Die Beschneidung müsse fachgerecht und möglichst schonend ablaufen.

Dem Eingriff müsse eine umfassende Aufklärung vorausgehen. Eltern müssten den Kindeswillen bei der Frage miteinbeziehen. Und: Eine Ausnahme gelte, wenn das Kindeswohl gefährdet sei, etwa durch gesundheitliche Risiken bei Blutern.

Gesetzliche Regelung auf Jungen beschränkt

Den Plänen zufolge soll in der Regel ein Arzt die Beschneidung vornehmen. Innerhalb der ersten sechs Lebensmonate eines Kindes könnten dies aber auch Personen sein, die von ihrer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen seien, sagte der Ministeriumssprecher. „Diese Personen müssen die Beschneidung genauso gut wie ein Arzt beherrschen“, betonte er. Die gesetzliche Regelung sei auf Jungen beschränkt, die noch nicht selbst entscheiden könnten.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sagte der Entwurf gehe auf viele Wünsche der Juden in Deutschland ein. „Das Bundesjustizministerium verdient dafür Respekt und Anerkennung, dass es einen solch klugen Vorschlag vorgelegt hat.“

Es sei ein gutes Diskussionspapier, das jedoch in Einzelfragen des Feinschliffs bedürfe. Die Debatte müsse nun endlich sachlich geführt werden. „Jetzt geht es darum, auch die Gegner der Beschneidung mit ins Boot zu nehmen und zu überzeugen.“

Bei ihrem Vorschlag verzichtet Leutheusser-Schnarrenberger ausdrücklich darauf, auf die religiöse Motivation der Eltern einzugehen. Die Rechtspraxis sähe sich sonst, „vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen“, zitierte die Süddeutsche Zeitung aus dem Papier des Ministeriums.

Vorlage des Gesetzentwurfes im Herbst

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, das Justizressort habe die angeschriebenen Fachleute und Verbände bis zum 1. Oktober um eine Stellungnahme zu den Vorschlägen gebeten. Hintergrund sei, dass der Bundestag noch im Herbst die Vorlage eines Gesetzentwurfes erwarte. Außerdem werde das Vorhaben als eilbedürftig angesehen.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast mahnte, der Bundestag müsse das Thema sehr sorgfältig beraten. Die Debatte um die Beschneidung sei keine leichte. Künast plädierte auch dafür, bei dieser Entscheidung im Parlament die Fraktionsdisziplin aufzuheben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.