Gesetzentwürfe zur Netzneutralität: Unklare Formulierungen
Nach herber Kritik an ihren Regeln zur Netzneutralität rudert die EU-Kommission zurück. Der Entwurf der Bundesregierung wird noch diskutiert.
BERLIN taz | Mittwoch sorgte sie für große Aufregung, Donnerstag ruderte sie zurück: EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für die „Digitale Agenda“. Ihr Entwurf zu europaweiter Netzneutralität war in den letzten Tagen als verbraucherunfreundlich kritisiert worden. Gestern sagte Kroes nun, dass es sich in der kritisierten Verordnung um eine veraltete Version gehandelt habe, die den aktuellen Stand der Verhandlungen nicht widerspiegele. Ihr Sprecher Ryan Heath betonte: „Kroes setzt sich für echte Netzneutralität ein, wie es sie bisher in Europa nur in den Niederlanden und Slowenien gibt.“
Der derzeit ebenfalls diskutierte Gesetzentwurf zur Netzneutralität des Bundeswirtschaftsministeriums sorgt unter Verbänden derzeit für Verdruss. Mehr als 80 Wirtschafts- und Verbraucherorganisationen kommentierten den Entwurf am Mittwoch in einer nichtöffentlichen Anhörung. Zwar begrüßten die Beteiligten das Vorhaben prinzipiell, doch bemängelten sie den übergroßen Interpretationsspielraum, den das Gesetz offenlasse.
Netzneutralität bedeutet, dass alle Inhalte im Netz gleich schnell übermittelt werden müssen. Bei Diensten wie Internettelefonie ist es aus technischer Sicht sinnvoll, sie bevorzugt zu behandeln. Ziel der Netzneutralität ist es jedoch, sicherzustellen, dass Dienste der gleichen Art (zum Beispiel Musik-Streams) unabhängig von ihrem Inhalt oder Provider diskriminierungsfrei durch das Netz geleitet werden.
Bei der Anhörung gab es nun zahlreiche Kritik besonders an den unklaren Formulierungen im Entwurf des Ministeriums. Wolfgang Heer vom Unternehmerverband Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) mahnte im Einklang mit weiteren Wirtschaftsvertretern, dass ein pauschales Verbot von Zusatzdiensten namens „Managed Services“ in Zukunft Innovationen in diesem Bereich verhindern würde.
Unklar und schwammig
Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft befürchtet hingegen, dass die Verordnung nicht weit genug geht und Netzneutralität wenn überhaupt nur in Teilbereichen absichert: „Aktuell vorhandene Probleme wie das Sperren bestimmter Dienste könnten vielleicht verhindert werden. Das privilegierte Durchleiten eigener Inhalte, wie es die Telekom plant, wird wohl nicht betroffen sein.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Verein „Hand in Hand für unser Land“
Wenig Menschen und Traktoren bei Rechtspopulisten-Demo
Scholz und Pistorius
Journalismus oder Pferdewette?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin