Gesetze: Gefängnis für die Terror-Trainer
Ein Abkommen des Europarats zur Verhütung von Terrorismus sieht vor, Terror-Ausbildung unter Strafe zu stellen.
FREIBURG taz Die Bundesregierung will die "Ausbildung für terroristische Zwecke" unter Strafe stellen. Vorgesehen ist dies im "Abkommen zur Verhütung des Terrorismus" des Europarats. Deutschland soll das Abkommen "noch in dieser Legislaturperiode" ratifizieren, erklärte die Bundesregierung jetzt auf Anfrage der FDP-Fraktion. Dem Europarat gehören 47 west- und osteuropäische Staaten an.
Der Vertrag soll strafrechliche Lücken im Vorfeld der Terrorismusbekämpfung schließen. Im Mai 2005 wurde der Vertrag ausgehandelt, also noch unter der rot-grünen Regierung. Im Oktober 2006 hat die Bundesregierung den Vertrag unterzeichnet, jetzt fehlen noch die parlamentarische Zustimmung und die Umsetzung ins deutsche Strafrecht. Anders als in der EU besteht hier keine Pflicht zur Umsetzung. Für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs ist Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zuständig und nicht Innenminister Schäuble (CDU). Konkret schreibt das Abkommen vor, dass drei Handlungen, die zu Terrorismus führen können, "mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen zu bedrohen" sind: die "öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat", die "Anwerbung für terroristische Zwecke" und die "Ausbildung für terroristische Zwecke".
Teilweise sind solche Handlungen heute schon in Deutschland strafbar. Die "öffentliche Aufforderung" zu Straftaten ist schon in Paragraf 111 Strafgesetzbuch verboten. Und das Rekrutieren neuer Terroristen ist gemäß Paragraf 129a strafbar. In Regierungskreisen geht man davon aus, dass im deutschen Recht nur eine Lücke beim Training für den Terror besteht.
Das Abkommen soll, so die Auslegung der Regierung, nur die Ausbilder im Al-Qaida-Trainingscamp, nicht die Terror-Lehrlinge aus aller Welt erfassen. Das reduziert den Anwendungsbereich natürlich erheblich. Auch die Österreicherin Gertraude Kabelka, die dem Europarat-Komitee der Terrorismusexperten vorsitzt und das Abkommen vorbereitet hat, sagt: "Es sind die Anwerber und Ausbilder, die bestraft werden sollen, nicht die Menschen, die sie in die Sache mit hineingezogen haben."
Schäuble und Zypries verhandeln derzeit ohnehin über neue Straftatbestände im Vorfeld terroristischer Anschläge. Dort geht es auch um den Besuch von Ausbildungslagern. Gut möglich, dass das deutsche Strafrecht bald sogar über die Anforderungen des Europarats hinausgeht.
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