piwik no script img

Gesetz zu Online-DurchsuchungBayern will alleine online schnüffeln

Noch vor dem Verfassungsgericht-Urteil plant Bayern ein Gesetz zur Online-Schnüffelei. Mögliche Vorgaben aus Karlsruhe sollen erst später einfließen.

"Respektlosigkeit" gegenüber Karlsruhe: Bayern will sich schon mal umgucken Bild: dpa

FREIBURG taz Bayern plant ein eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung. Das kündigte am Wochenende der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an. Den entsprechenden Gesetzentwurf will er schon vor dem für März erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf den Weg bringen.

Politiker von SPD, Grünen, FDP und Linken kritisierten diesen Schritt. Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, sprach von "großer Respektlosigkeit" gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Innenminister Herrmann sieht das anders, er verwies auf die Gefahr terroristischer Anschlagsplanung im Internet. Eventuelle Vorgaben aus Karlsruhe könne man auch noch während des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigen.

Das Bundesverfassungsgericht prüft ein nordrhein-westfälisches Landesgesetz. Dort darf der Verfassungsschutz schon seit über einem Jahr heimlich Computerfestplatten ausspähen, hat aber nach Landesangaben noch nie von dieser Befugnis Gebrauch gemacht. Es wird erwartet, dass Karlsruhe die NRW-Regelung als zu unbestimmt kritisieren wird. Vermutlich wird das Gericht den heimlichen Zugriff auf Computerfestplatten aber nicht generell verbieten, sondern nur hohe rechtliche Hürden aufstellen.

Auf Bundesebene wird derzeit darüber diskutiert, ob das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Terroranschlägen präventiv Online-Durchsuchungen einsetzen kann. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat dies vorgeschlagen. Die SPD hat inzwischen zugestimmt, will wegen der Details aber das Karlsruher Urteil abwarten.

Allen Beteiligten ist klar, dass eine BKA-Regelung alsbald auch in zahlreiche andere Bundes- und Landesgesetze übernommen wird. Die Online-Durchsuchung würde dann auch in der Strafprozessordnung, den Landespolizeigesetzen und den Verfassungsschutzgesetzen von Bund und Ländern verankert. Bayern hat nun deutlich gemacht, dass es dabei nicht einfach eine im Bund ausgehandelte Regelung übernehmen wird.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!