piwik no script img

Gesetz zu Online-DurchsuchungBayern will alleine online schnüffeln

Noch vor dem Verfassungsgericht-Urteil plant Bayern ein Gesetz zur Online-Schnüffelei. Mögliche Vorgaben aus Karlsruhe sollen erst später einfließen.

"Respektlosigkeit" gegenüber Karlsruhe: Bayern will sich schon mal umgucken Bild: dpa

FREIBURG taz Bayern plant ein eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung. Das kündigte am Wochenende der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an. Den entsprechenden Gesetzentwurf will er schon vor dem für März erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf den Weg bringen.

Politiker von SPD, Grünen, FDP und Linken kritisierten diesen Schritt. Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, sprach von "großer Respektlosigkeit" gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Innenminister Herrmann sieht das anders, er verwies auf die Gefahr terroristischer Anschlagsplanung im Internet. Eventuelle Vorgaben aus Karlsruhe könne man auch noch während des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigen.

Das Bundesverfassungsgericht prüft ein nordrhein-westfälisches Landesgesetz. Dort darf der Verfassungsschutz schon seit über einem Jahr heimlich Computerfestplatten ausspähen, hat aber nach Landesangaben noch nie von dieser Befugnis Gebrauch gemacht. Es wird erwartet, dass Karlsruhe die NRW-Regelung als zu unbestimmt kritisieren wird. Vermutlich wird das Gericht den heimlichen Zugriff auf Computerfestplatten aber nicht generell verbieten, sondern nur hohe rechtliche Hürden aufstellen.

Auf Bundesebene wird derzeit darüber diskutiert, ob das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Terroranschlägen präventiv Online-Durchsuchungen einsetzen kann. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat dies vorgeschlagen. Die SPD hat inzwischen zugestimmt, will wegen der Details aber das Karlsruher Urteil abwarten.

Allen Beteiligten ist klar, dass eine BKA-Regelung alsbald auch in zahlreiche andere Bundes- und Landesgesetze übernommen wird. Die Online-Durchsuchung würde dann auch in der Strafprozessordnung, den Landespolizeigesetzen und den Verfassungsschutzgesetzen von Bund und Ländern verankert. Bayern hat nun deutlich gemacht, dass es dabei nicht einfach eine im Bund ausgehandelte Regelung übernehmen wird.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!