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Gesetz zu Abzocke im NetzWeniger Kohle für Abmahn-Anwälte

Ein Gesetzentwurf, der Verbraucher vor Abzocke im Internet schützen soll, ist fertig. Auch Abmahnungen wegen des sogenannten Schwarzkopierens sollen billiger werden.

„Eltern und Kinder schützen“: Für den ersten illegalen Download wird die Abmahngebühr deutlich verringert. Bild: dpa

BERLIN dpa | Der Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon ist fertiggestellt. Aus Koalitionskreisen wurde am Mittwoch nach einem entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung bestätigt, dass es einen Durchbruch gegeben habe. Das Vorhaben war zuvor monatelang nicht vorangekommen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Abmahn-Abzocke beim illegalen Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet eindämmen. Künftig dürfen Anwälte den Angaben zufolge privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt.

Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet hat sich dies für einige Anwälte zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen zufolge sind etwa 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahre bereits mindestens einmal abgemahnt worden.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die Zeitung.

Zudem sollen Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existieren. Deshalb müssen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden.

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4 Kommentare

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  • E
    eman

    Wie kommt es eigentlich, dass in nicht einer einzigen Zeitung zu lesen war, dass diese Deckelung für einfach gelagerte Fälle außerhalb des geschäftlichen Bereichs auf 100€ (nicht 155€) bereits besteht, der Gesetzgeber es allerdings versäumt hatte, zu definieren, was den "geschäftliche Bereich" darstellt, so dass durch die Gerichte quasi jede Urheberrechtsverletzung als "gewerblich" eingestuft wird.

     

    Rein von der Summe handelt es sich um eine Verschlimmerung, zur Krönung ist auch diesmal die oben genannte Einschränkung vorgesehen und wurde (im vorliegenden Entwurf) erneut nicht definiert.

     

    Stümperhafter gehts kaum, man könnte beinahe Kalkül vermuten, und es wäre wünschenswert, wenn die Medien etwas weniger blauäugig berichten würden.

  • DR
    Dr. rer. nat. Harald Wenk

    Wenn CDU/CS/FDP ein solches Gesetz als "lame duck" ohne Bundesratsmehrhreit und im Wahhlkampf machen, ist höchste Vorsicht geboten!!! Die Symapthie der Regierung FÜR die Abzocker werden nur mühsam unter minimalsten Verkleidungen verdeckt!!! Das ist mit andern Gesetzen der Regierung genauso, die sich sogar offen brutal über Verfassung und Verfassungsgericht hinwegsetzt.

    5€ Hartz IV Erhöhung nach einer VERLORENEN Normenkontrollklage vorm Bundesverfasungsgericht, mit SPD und GRÜNE Stimmenn, spricht Bände, ebenso die ILLIGEALITÄT des Vertrages von LISSAABON; die vom Verfasungsgericht NOCH festgestellt wurde!!!

     

    DEr Wähler iszt noch nicht mal Staffagem, genauso wie da sParalament. POSTDMOKRATSIE schreiben die

    Polit-Soziologen.

     

    Da wird von Regierungsparteienseotte gelauert, die letzemn "Störe friedrichter" am BGH oder Bundesverrfassungsgericht iregenmdwie wegzubekommenn.

    Und dann darf man nicht vergessen: SPD und GRPÜNE sind nur SCHEINopposition!! Höchstens Lippenbekenntnisse.

     

    WEn dem Lewrser fast sein Leben lieb ist: Wählen sie um ihrre selbst und der anderen willen LINKE, die einzge wirkliche Opposition!! Nacht ist es schon.

  • SE
    Sabine Engelhardt

    Wieso nur Gewinnspielverträge? Was ist mit aufgeschwatzten Handy-Verträgen oder Verträgen über Internet-Zugänge? Das ist doch mal wieder Beschiß ohne Grenzen.

     

    Die Belästigung als solche wird natürlich weiterhin nicht angegangen. Die Anrufer mit französischem Akzent, die mich zu einer Weinprobe "einladen" wollen, werden genauso weiterhin unbehelligt weitermachen wie die, die mir "Steuervergünstigungen" verkaufen wollen. Das gleiche gilt für angebliche Umfragen, bei denen die Anrufer meinen Namen wissen (seriöse Umfrage-Institute wissen den Namen nicht, weil die Nummer zufällig gewählt wird).

     

    Das einzige, was da wirklich hilft, ist die Trillerpfeife.

  • A
    A.J.F.

    Wenn's nur so wäre:

    @AnonNewsDE: Digitale Gesellschaft: Koalitionsvorschlag zu Abmahnungen geht völlig am Problem vorbei http://t.co/DxKghmeO #Netzpolitik #www .....

    So werden wir getäuscht.