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Gesetz gegen geplanten VerschleißKnast für Murks

In Frankreich sollen Hersteller, deren Produkte vorschnell kaputtgehen, bestraft werden. In Deutschland wurde ein Gesetzentwurf bereits abgelehnt.

Oft nicht austauschbar: Smartphone-Display. Bild: imago/Science Photo Library

BERLIN taz | In Frankreich soll das absichtliche vorschnelle Altern insbesondere von Elektrogeräten als Betrug bestraft werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der französischen Grünen ist im Parlament verabschiedet worden und bedarf jetzt noch der Zustimmung des Senats. Der Antrag ist Teil der großen Energiewende-Reform, mit der Frankreich seinen Energiebedarf halbieren will.

Wenn Betriebe absichtlich die Lebensdauer ihrer Produkte verringern, wird das als geplante Obsoleszenz bezeichnet. Tritt das Gesetz in Kraft, riskieren Firmen bei einem solchen Vorgehen eine Geldstrafe von 300.000 Euro und zwei Jahren Haft. Privatleute oder Verbraucherverbände können Hersteller verklagen – wenn sie nachweisen können, das beispielsweise der Nutzungszyklus ihres kaputten Mixers mit Absicht verkürzt worden ist. „Wir erwarten auch, dass Whistleblower innerhalb der Firmen Informationen liefern werden“, sagt der Grünen-Abgeordnete François-Michel Lambert.

Das Gesetz soll auch für eine bessere Information der Verbraucher sorgen. Wenn Produkte mehr als ein Drittel des monatlichen Mindestlohns kosten, das heißt, einen Kaufpreis von über 481,79 Euro haben, müssen Firmen ihre voraussichtliche Lebensdauer angeben. Das Ziel sei, „die Konsumgewohnheiten der Bürger zu verändern, sodass wir in der Zukunft nie mehr kurzlebige und billige Produkte kaufen“, sagt Lambert. Außerdem müssen laut Gesetz Hersteller ihre Kunden künftig informieren, wenn sie wesentliche Ersatzteile nicht mehr produzieren. Die Gewährleistungsfrist wird auf eine Mindestdauer von zwei Jahren verlängert.

In Deutschland gibt es bis heute keine gesetzlichen Regelungen zur geplanten Obsoleszenz. Stefan Schridde, Autor des Buches „Murks? Nein Danke!“, sagt: „Frankreich ist mutiger als Deutschland.“ In Deutschland seien bisher Studien geplant, um Obsoleszenz genauer zu definieren. Einen Versuch gab es bereits: 2013 hatte die Fraktion der Linken einen Gesetzentwurf zur Mindestnutzungsdauer für technische Geräte wie Mobiltelefone oder Drucker dem Umweltausschuss des Bundestages vorgelegt. Er wurde aber abgelehnt.

Die Stiftung Warentest bezweifelt, dass der Gesetzgeber einschreiten muss: Nach ihrer im September 2013 veröffentlichten Untersuchung, die Haushaltsgeräte der vergangenen zehn Jahre vergleicht, gibt es keine Hinweise darauf, dass Hersteller die Lebensdauer ihrer Produkte gezielt verringern. Demnach gehen Waschmaschinen und Staubsauger heute nicht schneller kaputt als früher.

Stefan Schridde plädiert unter anderem für austauschbare Ersatzteile, mit denen Verbraucher die Lebensdauer ihrer Geräte einfacher verlängern könnten.

Und auch das französische Gesetz ist nicht auf alle Produkte anwendbar: Bei Sonderfällen wie schnell veraltender Software bei Smartphones sei die Regelung hinfällig, gibt Politiker François-Michel Lambert zu. In diesem Fall könnten Bürger nicht gegen gegen Apple klagen, sagt der Abgeordnete. Aber man könne sich vorstellen, Opensource-Software für noch funktionsfähige Geräte zu fordern.

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2 Kommentare

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  • Wo kauft die Stiftung Warentest denn ein, jedenfalls nicht da, wo Otto Normalverbraucher einkauft?

     

    Schon einmal eine Waschmaschine aus den 80ern gesehen, die noch läüft?

    Die Oma vom Bekannten hat noch ne Bosch aus den 50ern, brauchte noch nie eie Reparatur, frisst allerdings Strom und Wasser.

    Alle Geräte bis in die 70er hatten Schaltpläne dabei, heutige Fernseher z.B. haben das nicht und verhindern, dass der Fachhandel diese reparieren kann.

    Nennt sich Fortschritt, der einzige Fortschritt dabei ist, dass diese Geräte auch Kontrolle über das Nutzerverhalten ermöglichen.

  • Sensationell. Ich hoffe das kommt in Frankreich. Dann kaufen wir Gerätschaften nur in Frankreich ..;)