Gesetz gegen Netzimitationen : Nachahmen verboten

Wer sich online als ein Anderer ausgibt, muss in Kalifornien künftig mit empfindlichen Strafen rechnen. Bürgerrechtler fürchten, dass damit auch politische Satire bedroht ist.

Fälschung mit Original-Fälschungshinweis: Fake-Account der Deutschen Bahn. Bild: screenshot twitter

Jonah Hill ist nicht Jonah Hill - jedenfalls nicht auf Twitter. Der Schauspieler, bekannt aus Komödien wie "Superbad" oder "Cyrus", hat einen anonymen Fan, der ihn im Online-Netzwerk nachahmt. Das klappte manchmal so gut, dass eine Schauspielkollegin und ein anderer Comedian sauer auf Hill wurden, weil er sie angeblich beleidigt hatte. Der Star klärte die Angelegenheit während eines Auftritts in der Letterman-Show.

Sollte der Hill-Nachahmer in Kalifornien leben, muss er künftig aufpassen. "Online Impersonation", sich im Internet als eine andere Person ausgeben, ist dort künftig unter Strafe gestellt. Im gerade in Kraft getretenen Gesetz SB 1411 heißt es, dass das Imitieren anderer Personen mit einem Computersystem mit 1000 Dollar Ordnungsgeld oder einer Freiheitsstrafe von einem Jahr Gefängnis belegt werden kann. Außerdem stehe Betroffenen ein Schmerzensgeld zu. Angeklagt werden kann jeder, der andere Personen "glaubhaft nachahmt" und sie damit "beschädigt, bedroht, verängstigt oder betrügt".

"Online Impersonation" ist längst auch in Europa angekommen. Voe, die berühmteste Bloggerin Norwegens, warnt auf ihrer Seite, sie werde jeden polizeilich belangen, der versuche, sie bei Facebook oder anderswo nachzuahmen. Geholfen hat das wenig: Die 15jährige, die tausende Euro im Monat mit Werbung verdient, ist von Kritikern und Imitatoren so genervt, dass sie das Bloggen aufgeben will.

Andere Online-Autoren in dem skandinavischen Land kämpfen mit ähnlichen Problemen. In Westnorwegen bemühte sich eine Modebloggerin monatelang darum, ein gefälschtes Profil auf Facebook zu löschen, auf dem Fremde sie als "Schlampe" darstellten. die Netzwerkbetreiber reagierten zunächst nicht.

Dabei müssen Netzimitationen nicht gleichbedeutend mit Identitätsdiebstahl sein. Das Die Nachahmung anderer kann legitime Zwecke verfolgen, beispielsweise die der Satire. Die Elektronic Frontier Foundation (EFF), die sich im Internet für Bürgerrechte einsetzt, fürchtet, dass das neue kalifornische Gesetz politische Kritik unterdrücken könnte. EFF-Justiziarin Corynne McSherry verwies gegenüber der britischen BBC auf Satiregruppen wie die Yes Men", die einen solchen Ansatz wählten, um Missstände aufzudecken.

"Der Nachahmer macht eine hanebüchene Aussage, um eine Kontroverse in den Medien auszulösen und Aufmerksamkeit auf ein Problem zu lenken." Den Yes Men gelang das schon oft - etwa, als sie sich als Repräsentanten eines Chemiekonzerns ausgaben, der die volle Verantwortung für ein Unglück einräumte. Richter könnten das neue Anti-"Online Impersonation"-Gesetz nun so auslegen, dass Aktionen der Yes Men und anderer künftig verboten seien, fürchtet McSherry. "Es gibt nicht genügend Schutz für Satire und Parodien."

Michael Arrington, der auf TechCrunch bloggt und früher als Anwalt arbeitete, teilt die Befürchtungen der EFF nur teilweise. Zwar fehle der Schutz für Satire und Parodien, doch vertraue er darauf, dass Gerichte das Problem erkennen und lösen könnten. Die US-Justiz bezieht sich stark auf das First Amendment der Verfassung, das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Arrington hat selbst Erfahrungen mit "Online Impersonation". Er imitierte kürzlich erstaunlich erfolgreich Google-Boss Eric Schmidt auf Facebook und zeigte damit eine Sicherheitslücke im sozialen Netzwerk auf. "Hoffentlich wird das Thema vor Gericht ohne meine direkte Teilnahme ausdiskutiert", schrieb der Blogger deshalb mit ironischem Unterton.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.