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Gesetz gegen AbgeordnetenbestechungFür Firmen entstehen keine Kosten

Die Regierung will die Bestechung von Parlamentariern endlich verbieten. Das ist überfällig. Der Gesetzesentwurf enthält aber einen fragwürdigen Passus.

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Bild: dpa

BERLIN taz | Erst ein feines Abendessen, dann eine gute Beziehung und nach der politischen Karriere vielleicht ein lukrativer Job im Unternehmen? Abgeordnete in Deutschland müssen den Umgang mit allzu deutlichen Offerten künftig etwas besser abwägen – und nicht nur mit ihrem Gewissen, sondern auch mit einem neuen Gesetz in Einklang bringen. Die Große Koalition will die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig unter Strafe stellen.

Geht es nach einem am Dienstag bekannt gewordenen Gesetzentwurf, so sollen MandatsträgerInnen in Zukunft bis zu fünf Jahre Haft drohen, wenn sie „ungerechtfertigte Vorteile“ oder „Gegenleistungen“ annehmen und dafür „eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehmen oder unterlassen“. Das Gesetz gilt für Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie für Tausende Kommunalpolitiker.

Nach geltender Rechtslage macht sich bislang lediglich strafbar, wer bei Mandatsträgern direkt eine Stimme kauft oder diese als Abgeordneter verkauft. Nicht strafbar ist hingegen die weitaus gängigere Methode der Korruption: Abgeordnete mit materiellen oder ideellen Vorteilen so einzuhegen, dass sie mit den eigenen politischen Zielen konform gehen.

Deutschland gehört neben Ländern wie Nordkorea, Syrien und dem Sudan zu den wenigen Staaten, die noch immer nicht die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung ratifiziert haben. Nichtregierungsorganisationen fordern seit Jahren eine Gesetzesverschärfung. Diese war jedoch immer wieder im Bundestag gescheitert.

Organisationen wie Lobbycontrol und Transparency Deutschland begrüßten daher am Dienstag die Einführung eines Straftatbestands, wiesen jedoch auch auf mögliche Einfallstore hin. So könnte Gerichten künftig die Aufgabe zufallen zu definieren, welche Handlungen als „ungerechtfertigte Vorteile“ zu gelten haben – und welche dagegen als „parlamentarische Gepflogenheiten“ straffrei bleiben.

Sehr großes Schlupfloch

Der Sprecher der Organisation Abgeordnetenwatch, Gregor Hackmack, sagte der taz: „Die Formulierung des Gesetzentwurfs enthält ein sehr großes Schlupfloch. Mir fällt kein Fall ein, in dem rechtssicher nachweisbar wäre, dass ein Mandatsträger ’im Auftrag oder auf Weisung‘ gehandelt hat.“

Der lobbykritische SPD-Politiker Marco Bülow kündigte an, für den Gesetzentwurf zu stimmen. Er forderte aber, nicht nur die Abgeordnetenbestechung und -diäten neu zu regeln. Beide Themen hatte die Koalition als „Paket“ neu geregelt. Der taz sagte Bülow: „Als Nächstes müssen wir die Höhe der Zuverdienstmöglichkeiten bei Nebentätigkeiten begrenzen und dafür sorgen, dass Geldgeber nicht über Parteispenden Einfluss auf Politik ausüben können.“

Einen lustigen Satz aus dem Gesetzentwurf wollte leider niemand kommentieren. Da steht: „Für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, entstehen durch dieses Gesetz keine Kosten.“ Über entfallende Kosten steht dort allerdings nichts.

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3 Kommentare

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  • RW
    Rainer Winters

    Was soll denn das für ein Witz-Gesetz werden, wonach Abgeordnete nur korrupt sein sollen, wenn sie "im Auftrag oder auf Weisung" gehandelt haben?

     

    Hört sich an wie... ich habe ihn nur ermordet, weil mir der Pate es so befahl...

     

    Hört sich an wie Totschlag auf Ankündigung...

     

    Unwissenheit darf nicht vor Strafe schützen. Wichtig ist absolute Transparenz aller politischen offiziellen und inoffiziellen Gespräche, die zu einer Sache geführt werden.

  • I
    Irgendwer

    Vor langer Zeit gab es sogar Gesetze mit brauchbarem Inhalt. Inzwischen ist man dazu übergegangen, hohle Sprechblasen zu Gesetzestexten zu machen. Die haben dann ungefähr die selbe Wertigkeit wie Wahlversprechen.

  • F
    froh

    na endlich