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Gesetz für Menschen mit BehinderungWillkür statt Selbstbestimmung

Wenig Verbesserungen, mehr Unsicherheit: Das bedeutet das neue Bundesteilhabegesetz für diejenigen, die es betrifft. Die Einzelheiten im Überblick.

„Wir lassen uns nicht einsperren“: Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt, Sommer 2016 Foto: Andi Weiland / Gesellschaftsbilder.de

Es hat Jahre gedauert. Seit die UN vor knapp zehn Jahren die Behindertenrechtskonvention verabschiedete, strebte der Gesetzgeber ein neues Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderung an. Am Donnerstag stimmte die Koalition im Bundestag nun für den Gesetzentwurf. Die Linken stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Es sei das „größte und wichtigste sozialpolitische Vorhaben der Koalition“, lobte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. So euphorisch sind längst nicht alle, die das Gesetz betrifft. Schon immer mussten Menschen mit Behinderungen um ihre Stellung in der Gesellschaft kämpfen. Selbst notwendige Hilfen zur schlichten Existenzsicherung waren und sind nicht selbstverständlich.

Ansprüche von Betroffenen befanden sich immer im allgemeinen Sozialhilferecht, insbesondere seit 1962 mit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes. Auch damals wurde die besondere Situation der Betroffenen nicht berücksichtigt. Menschen mit Behinderungen sind, im Gegensatz zu manch anderen, die auf Hilfe angewiesen sind, nicht in der Lage, ihre Situation zu ändern. Sie sind immer auf diese angewiesen.

Dies wurde bereits 1973 erkannt. Damals stellte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag als Opposition einen Antrag auf ein eigenes „Leistungsgesetz für Behinderte“ – vergeblich. Einen erneuten Versuch unternahm die Unionsfraktion, wiederum in der Opposition, 2001 – ebenfalls vergeblich.

Die aktuelle Debatte um das sogenannte Bundesteilhabegesetz (BTHG) nahm seinen Anfang 2013, als die Bundesregierung zentrale Forderungen in ihren Koalitionsvertrag aufnahm. Mitte 2014 startete dann ein umfangreicher Beteiligungsprozess, an dessen Ende die Arbeiten zu einem ersten Entwurf standen. Dieser 2016 vorgestellte Entwurf führte zu teils spektakulären und noch immer andauernden Protesten.

Final soll das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ bis 2020 in Kraft treten.

Anders als bei früheren Gesetzgebungsprozessen im Bereich der Behindertenpolitik wird der Protest von Betroffenen selbst angeführt. Die einflussreichen Wohlfahrtsverbände und Heimbetreiber stellen zwar nach wie vor die größten Ressourcen, verlieren aber zunehmend an Einfluss – nicht nur in den sozialen Medien.

Kritik äußern die Gegner des Gesetzes etwa am wachsenden Auslegungsspielraum der Behörden. Mehr Entscheidungen würden dadurch zur Ermessenssache. Es werden mehr Hürden für Betroffene auf- als abgebaut. Die Regierung und auch die meisten Länder sehen das weniger kritisch. Man beruft sich darauf, dass die Lage des Einzelnen bei kritischen Fällen durch den Bestandschutz berücksichtigt wird.

Für die Betroffenen ist die Situation jedoch existenzieller. Für sie ist die zu erwartend steigende Zahl der Ermessensentscheidungen ein Rückschritt. Menschen mit Behinderungen könnten dann von willkürlichen Entscheidungen abhängig sein.

Ein Beispiel für eine solche Willkür ist das sogenannte Poolen (siehe Kasten). Das bezeichnet die Hilfe für mehrere Betroffene gleichzeitig – auch gegen deren Willen. Das kann etwa bei Fahrdiensten für behinderte Schüler sinnvoll sein. In anderen Bereichen aber nicht. Dort kann die Regelung dazu führen, dass zwei zufällig im selben Mietshaus wohnende Menschen mit Behinderungen sich eine Pflegekraft teilen müssen. Ob dies zumutbar ist, obwohl sich Betroffene möglicherweise nur vom gleichen Geschlecht pflegen lassen wollen, entscheidet dann der Beamte nach eigenem Ermessen.

Ein weiteres Problem betrifft ehrenamtliche Tätigkeiten. Da viele Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Jobs finden, sind sie häufig ehrenamtlich tätig. In diesem Fall muss nach dem neuen Gesetz auch ihre Assistenzleistung vorrangig ehrenamtlich sein. Pech haben dann die Leute, die nicht auf ein gutes soziales Netzwerk zurückgreifen können – und dadurch möglicherweise auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit verzichten mit dem Risiko, in die Isolation abzurutschen.

Wichtige Begriffe

Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen helfen, sich in verschiedenste Bereiche der Gesellschaft einzugliedern.

Subsidiaritätsprinzip meint, dass zuerst der Einzelne oder die unterste Ebene für die Leistungserbringung zuständig ist.

Pooling wird die Erbringung von Hilfen für mehrere Betroffene gleichzeitig genannt.

UN-BRK ist die Abkürzung für die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die die Menschenrechte spezifiziert.

Wunsch- und Wahlrecht bezeichnen das Recht von Betroffenen, selbst bestimmen zu können, wo und wie sie leben möchten.

Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung, die nicht abgedeckte Leistungen der Pflegeversicherung auffängt.

Einkommens- und Vermögensanrechnung: Die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe werden auf Einkommen und Vermögen des Betroffenen angerechnet. Erst wenn dieser nicht für seine pflegerischen oder behinderungsbedingten Aufwendungen aufkommen kann, springt der Staat ein.

Aber selbst die Frage, ob ein Mensch überhaupt stark genug eingeschränkt ist, um als Behinderter Anspruch auf Leistungen zu haben, kann zukünftig vom Ermessen eines Einzelnen abhängen. So soll mit dem Gesetz bis 2023 eine neue Voraussetzung eingeführt werden: Anspruchsteller müssen in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen nicht ohne personelle oder technische Unterstützung ihren Aktivitäten nachgehen können. Wer also in weniger Lebensbereichen Hilfe benötigt, hat keinen Anspruch, unterstützt zu werden.

Es überrascht nicht, dass auch hier wieder das Ermessen des zuständigen Bearbeiters zum Tragen kommt. Dieser kann nämlich auch dann Hilfen genehmigen, wenn der Betroffene nach dem Gesetz eigentlich keinen Anspruch darauf hätte. Wohlgemerkt: Bisher gibt es diese Zugangsvoraussetzung nicht. Wer heute eine Behinderung hat, unabhängig von der Frage, in wie vielen Lebensbereichen er dadurch eingeschränkt ist, erhält die benötigten Hilfen. Die Betroffenenverbände fordern, dass die Zahl der nachzuweisenden Einschränkungen nicht ein Minimum erreichen muss.

Der wohl größte Knackpunkt am neuen Gesetz aus Sicht von Betroffenen ist aber wohl das Entfallen der Regelung „ambulant vor stationär“. Lange hatten Menschen mit Behinderungen darum gekämpft, dass Hilfen vorrangig ambulant, also in den eigenen vier Wänden, zu erfolgen haben. Der Gesetzgeber möchte diesen Vorrang nun abschaffen. Begründet wird dies damit, man wolle den Betroffenen eine größere Selbstbestimmung ermöglichen. Eine gesetzliche Favorisierung einer speziellen Wohnform sei nicht zeitgemäß.

Im Grunde wäre diese Formulierung auch für die Betroffenen kein Problem, gäbe es da nicht den Kostenvorbehalt. Dieser führt dazu, dass dem Betroffenen nicht zwangsläufig so geholfen wird, wie er dies möchte. Ist beispielsweise eine Unterbringung in einem Behindertenheim günstiger als die ambulante Pflege, kann ein Betroffener auch gegen seinen Willen in einem solchen untergebracht werden.

taz.mit behinderung

Menschen mit Behinderungen fordern immer wieder: „Nichts über uns ohne uns!“ Jedoch sind sie in den Redaktionsräumen des Landes kaum vertreten. Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2016 präsentiert sich die taz am Vortag als Ergebnis einer „freundlichen Übernahme“.

Darin erzählen Autor_innen von sich. Davon, dass sie nicht „an den Rollstuhl gefesselt sind“ oder „an ihrem schweren Schicksal leiden“. Davon, wie es ihnen im Alltag und im Beruf ergeht. Koordiniert wird die Übernahme von Leidmedien.de. taz.mit behinderung – am Kiosk, eKiosk und natürlich online auf taz.de.

Es gibt aber auch Verbesserungen, die allerdings noch weit entfernt von einer konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind. So wird die Grenze für die Vermögensanrechnung auch für diejenigen, die Hilfe zur Pflege nutzen, schrittweise angehoben; ab 2017 auf 27.600 Euro und ab 2020 auf 50.000 Euro. Bei Menschen mit Behinderung mit einem Einkommen ab 35.000 Euro pro Jahr kann sich die finanzielle Situation sogar verschlechtern. Dies gilt auch für blinde Menschen.

Auch soll eine von Kostenträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratung eingeführt werden. Das Budget für Arbeit als Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt wird bundesweit eingeführt.

Constantin Grosch und Marie Gronwald

Constantin Grosch, 24 Jahre alt, Student und Aktivist

Marie Gronwald (Mitarbeit), 34 Jahre alt, Journalistin

Doch das ist zu wenig. Die Verbesserungen reichen nicht aus, um die zunehmenden Unsicherheiten den Betroffenen zu nehmen. Die Bundesregierung hingegen sieht die Ängste als unbegründet. Wessen Ansicht nachvollziehbarer erscheint, ist wohl auch: eine Frage des persönlichen Ermessens.

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13 Kommentare

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  • Wenn der Autor mal unterscheiden lernen würde zwischen Ermessensentscheidungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben (=individuelle Rechtsansprüche!) und Willkürentscheidungen einzelner Personen, hätte aus dem Artikel vielleicht noch was werden können. So ist es nur vorurteilsbeladenes Nachgeplapper ohne erkennbaren eigenen Recherchebeitrag oder gar Sachkenntnis.

  • Wenn man das Thema strukturiert betrachtet stellt es sich so dar: Der Mensch besitzt eine Schädigung, ist z.B. blind. Aus dieser Schädigung ergeben sich einschränkungen in den Möglichkeiten dieses Menschen (gegenüber Menschen ohne diese Schädigung), beispielswiese kann der Blinde Mensch eben nicht gut sehen.

     

    Aus diesen Einschränkungen können (!) sich nun Behinderungen ergeben.

     

    Diese sind einerseits in der Gestaltung der Umwelt zu suchen: es ist sehr schwierig im Supermarkt einzukaufen, wnn man nicht gut gucken kann, da der Supermarkt neben der visuellen Organisation keine weitere zugänglichkeit besitzt. Die Umwelt derart behindernd zu gestalten ist eine freie Entscheidung der Gesellschaft. Viele Behinderungen könnte man mit geringem oder keinem Zusatzaufwand abstellen. Wird aber nicht gemacht.

     

    Weiterhin gibt es einen sozialen Faktor in der Behinderung: Es kennt sich nahezu niemand aus. Daher verhalten sich die allermeisten Menschen gegenüber dem Thema Behinderung oder Menschen mit Behinderung extrem blöd. Ich habe eine dreijährige blinde Tochter und kann da ein Lied von Singen.

     

    Diese Verhaltensweisen führen einerseits zu oben genanter Gestaltung der Umwelt, andererseits auch zu vielen anderen Problemen: Der Arbeitsmarkt nimmt Menschen mit Behinderung oft nicht für voll, Zugang zu Veranstaltungen oder Orten (Blinde dürfen in viele Schwimmbäder nicht alleine hinein) ist eingeschränkt und einfach auch das normale Gespräch mit anderen Menschen ist hoch diskriminierend (das ist für mich gerade das Hauptproblem im Leben mit einem kleinen blinden Kind - nicht dass das Kind wenig sieht). Auch diese Verhaltensweisen sind kein Naturgesetz, sondern werden von jedem Menschen der sich derart verhält freiwillig reproduziert.

  • Wer behindert ist, bestimmt die Gesellschaft/Politik/Verwaltung.

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Die Beschriebene Unsicherheit kann ich nachvollziehen. Was am Ende dabei rauskommt ist einfach eine Frage der Anwendung. Das kann so oder so ausgehen. Was ich aber nicht so doll finde ist der schwarze Kasten neben dem Artikel in dem steht folgendes:

     

    "Behindert ist man nicht, behindert wird man – von Gesetzen und von Treppen, von Sprache, von Gewohnheiten und von Unwissenheit. Ein Dossier über Vielfalt und das Ringen um Teilhabe."

     

    Darin drückt sich die Unfähigkeit der Linken aus ohne Schuldigen auszukommen. Wenn jemand wegen eines Unfalls im Rollstuhl sitzt dann hat sich die Welt seit dem Unfall nicht verändert, die Möglichkeiten mit der Welt zu interagieren ändern sich aber für den Betroffenen, aufgrund seiner eingeschränkten Bewegungsmöglichkeit. Das ist für Betroffene sicher mit großem Leid verbunden aber das jemand leidet heißt nicht das es in jeder Situation in der man eingeschränkt ist auch einen Schuldigen geben muss. Diesen EIndruck vermittelt aber der Inhalt des schwarzen Kastens. Man möchte der Sprache, unwissenden Menschen und sogar Gegenständen, wie Treppen, die Schuld für das Elend von Behinderten Menschen aufdrücken. Das ist doch beknackt. Durch Beschuldigungen hat man noch nie Menschen für seine Sache gewonnen.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Es geht darum daß viele Menschen (weg)sehenden Auges und aus grober Rücksichtslosigkeit Hindernisse aufbauen, die man nur als Gesunder leicht überwinden kann. Mit dem Rest kann man selbst leben.

       

      Und nein, daran, daß diese Menschen ihre Rücksichtslosigkeit unbedingt ausüben wollen, sind diese Menschen nicht "unschuldig" oder eine "höhere (anbetungswürdige) Gewalt", die nicht kritisiert werden sollte.

      • 3G
        33523 (Profil gelöscht)
        @Bodo Eggert:

        Die Aussage die Sie da treffen findet sich in dem Text den ich kritisiert habe nicht wieder. Nicht auf den ersten Blick und auch nicht mit viel gutem Willen!

        • @33523 (Profil gelöscht):

          Das liegt - so kommt es mir rüber - daran, daß Sie Teil des Problems sind, einer jener Leute, die verständnislos Probleme schafft, die behindern. "Ja was kann ich dafür, wenn ihr Rollstuhlfahrer meine neugebaute Designertreppe nicht hochgehen könnt, die nun die Rampe ersetzt!!!°" "Warum soll ich tastbare Gnubbel auf den Fahrstuhl-Knöpfen anbringen? Ich bin doch nicht blind, ich kann lesen, was da steht!!!°" Etc. pp.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Vor allem impliziert die Aussage "Behindert ist man nicht, behindert wird man", dass man nur die Gesellschaft ändern müsste und schon wäre niemand mehr behindert. Aber das ist natürlich nicht der Fall. Auch in der behindertenfreundlichsten Gesellschaft, die man sich vorstellen kann, hätte ein Tetraplegiker nicht die gleichen Möglichkeiten wie ein gesunder Mensch.

       

      Eine Behinderung ist kein soziales Konstrukt, sondern eine objektive Einschränkung von Lebensmöglichkeiten. Die Gesellschaft hat die Pflicht, behinderte Menschen zu unterstützen, aber selbst wenn es dabei noch Defizite geben sollte, wird die Gesellschaft dadurch nicht zur Ursache der Behinderung.

      • 6G
        628 (Profil gelöscht)
        @Thomas Friedrich:

        Mag ja sein, dass die Aussage "Behindert ist man nicht, behindert wird man" vereinfachend und überspitzt ist. Mein Tipp: Kommen Sie mal ins Gespräch mit Behinderten, und fragen Sie sie nach alltäglichen Einschränkungen, die ohne allzu großen Aufwand zu beheben wären. Sie werden feststellen: So weit entfernt von der Realität ist der Satz nicht.

        Anstatt sich irgendwelchen irrelevanten Pseudo-Diskussionen um beschönigende Aussagen hinzugeben, sollte man dieEnergie darauf verwenden, Menschen mit Behinderung ein möglichst einschränkungsarmes Leben zu ermöglichen.

      • @Thomas Friedrich:

        Wichtig in dieser Trennung ist überhaupt mal den Grund der Behinderung (die Schädigung) und die Auswirkung (die Behinderung) zu trennen. Denn sonst könnte man auch gar keine Förderung (Frühförderung um Blinde Kinder auf einen guten Weg zu bringen) rechtfertigen, denn wenn ich Blindheit direkt als Behinderung sehe und die Blindheit nicht lindern kann, dann kann ich auch nicht fördern.

         

        Es geht also immer darum die Auswirkungen der Schädigung einzudämmen.

         

        Natürlich ist ein Mensch der Blind ist, weiterhin blind. Ich ändere ja nur behindernde Probleme, nicht die Schädigung.

         

        Natürlich kann ich auch die Behinderungen nicht zu 100% abschaffen.

         

        Aber es ist mit ein wenig Aufwand und etwas Bewegung in den Betonköpfen der nicht betroffenen unglaublich viel mehr möglich.

         

        Der Versuch die Schädigung und die Behinderung gleichzusetzen, wie es hier versucht wird, führt immer dazu , dass man sich mit diesem Thema nicht beschäftigen möchte und die Forderungen für unbegründet hält (was will mir der Blinde auch erzählen, dass er von mir behindert wird, der ist schliesslich blind, soll er sich nicht aufregen).

         

        Ich rate hier dringend dazu diese Meinung deutlich zu überdenken, da sie mit der Realität nicht übereinstimmt und das Problem nicht im Ansatz erfasst.

        • 3G
          33523 (Profil gelöscht)
          @bert:

          "Grund der Behinderung (die Schädigung) und die Auswirkung (die Behinderung) zu trennen."

           

          Den Grund für die Behinderung habe ich mit keinem Wort erwähnt und ich halte den Grund auch für völlig vernachlässigbar, wenn es um die Förderung der Person geht.

           

          "Der Versuch die Schädigung und die Behinderung gleichzusetzen, wie es hier versucht wird"

           

          Das habe ich weder versucht noch getan. Was ich sage ist: Die Einschränkungen kommen durch die Behinderung zustande. Man kann sie kompensieren um Betroffenen das Leben einfacher zu gestalten aber dafür ist eben auch eine Sonderbehandlung notwendig.

          Menschen welche diese nicht vorauseilend und ohne Berücksichtigung von Kosten-/Aufwandsfaktoren leisten als Behinderung für Betroffene zu beschreiben ist schon ein starkes Stück.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      So wie ich es seit Jahren verstehe, geht es nicht darum, einen "Schuldigen" zu suchen, sondern darauf aufmerksam zu machen, dass Menschen mit Behinderungen sich eventuell nicht so "behindert" fühlen und sehen wie die Mitmenschen es tun und ihn entsprechend behandeln. Hier haben die nichtbehinderten und andersbehinderten Menschen auf jeden Fall Nachholbedarf. Das Problem bei Einschränkungen ist doch oft die Gesellschaft und deren Möglichkeiten: Will sie oder will sie nicht möglichst barrierefrei sein, mindestens vom Kopf her und bestenfalls auch in der Praxis. Am wichtigsten für "behinderte" Menschen sind jedoch die direkten Mitmenschen im Wohnort, bei der Arbeit, in der Schule, in der Freizeit, im Bus, beim Arzt etc. Und wie sich mensch da am geschicktesten so verhält, dass er pragmatisch hilfsbereit ist ohne peinlich mitleidstriefend zu sein und den Mensch einfach als Menschen und nicht als "Behinderten" ansieht, wenn man z.B. auf fachlicher Ebene miteinander spricht, das muss meiner Erfahrung nach sehr wohl noch von den meisten in Deutschland gelernt werden.

       

      Und spätestens von der Alltagsbewältigung (mit/ohne Familie) in den eigenen vier Wänden und der Lebensfinanzierung samt Behördenwust will KEINER in Deutschland so genau was von "Behinderten" wissen. Egal, ob man zusammen arbeitet oder Kegeln geht.

       

      Denn das ist ein ganz düsteres Thema in Deutschland. LEIDER.

       

      Dass Lebenshilfe und Co. da keine Probleme sehen, wundert mich nicht, denn deren Laden läuft, soweit die entsprechenden Ämter die Hilfen für die Einrichtungsbewohner bewilligen. Und mehr wollen die meist nicht, als ihr Personal zu beschäftigen. Und Menschen, die in Einrichtungen leben, sind nunmal nach deutschem Denken "behindert" und benötigen Unterstützung. Alle anderen können gar nicht so behindert sein, wenn sie so "frech" sind und auch noch selbstständig bzw. selbstbestimmt wohnen und leben möchten... und dann vielleicht auch noch mit eigener Familie...