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Geschichtsaufarbeitung in SpanienDie Suche nach dem Vater

Die Opfer der Verbrechen im Spanischen Bürgerkrieg stoßen bei der Aufarbeitung auf massive Widerstände. Und Untersuchungsrichter Baltasar Garzón droht ein Berufsverbot.

Ein Stein, der an die Hinrichtung von Republikanern während des spanischen Bürgerkrieges erinnert. Bild: rtr

MADRID taz| Viel ist es nicht, was Fausto Canales von seinem Vater Valerico geblieben ist. Nicht einmal die Geschichte, wie der Tagelöhner 1936 von den Anhängern General Francisco Francos abgeholt und erschossen wurde, ist seine. Denn als all das passierte, war er erst zwei Jahre alt. Fausto weiß dies nur aus Erzählungen.

Vielleicht hängt der heute 76-Jährige deshalb so an diesem alten Schwarzweißfoto. Zu sehen sind drei Männer, wie sie Kisten aufeinanderstapeln. "Kiste 198", sagt Fausto, "darin liegen die Überreste meines Vaters." Er sitzt in der Fakultät für Arbeitsrecht im Zentrum Madrids. "Wir unterstützen Baltasar Garzón", steht am Eingang zu lesen.

Die Angehörigen der Opfer der faschistischen Repression treffen sich hier und solidarisieren sich mit dem Untersuchungsrichter Baltasar Garzón, der das Verschwinden von mindestens 112.000 Menschen während des Bürgerkrieges (1936-1939) und danach aufklären wollte. Jetzt wurde er vom Obersten Gericht wegen "Rechtsbeugung" angeklagt, ihm droht Berufsverbot. Am 22. April wird die Justizbehörde über seine einstweilige Suspendierung beraten.

"Die wollen Garzón weghaben, um das Thema der Verschwundenen weiter totschweigen zu können", beschwert sich Fausto. Gewerkschaften, Juristen oder namhafte Künstler wie Regisseur Pedro Almodóvar unterstützen Garzón. "Überall auf der Welt wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgearbeitet", sagt Fausto energisch.

Die faschistischen Schergen erschossen damals ihre Opfer und verscharrten sie. Alle wussten davon, doch niemand traute sich, die Leichen zu holen. Mittlerweile haben sich überall in Spanien Familien zusammengeschlossen, die ihre verschwundenen Familienmitglieder suchen. Mit anderen Angehörigen fand Fausto 2003 ein Massengrab und öffnete es. "Wir entdeckten nur einen Schädel, ein paar Wirbel und Zähne", berichtet er. Sie informierten den Richter, der antwortete nicht. "Schließlich erzählte mir ein alter Mann, dass die Leichen 1959 abtransportiert worden waren", berichtet Fausto.

Diktator Franco hatte damals überall im Land Massengräber öffnen lassen. Die Leichen wurden in eine Basilika unweit von Madrid gebracht. Zehntausende Tote beider Seiten des Bürgerkrieges ruhen dort. Die Faschisten sahen darin eine Geste der Versöhnung.

Seine Recherchen führten Fausto schließlich zur Kiste 198 und dem Foto. Richter Garzón ordnete 2008 an, dass die Überreste den Angehörigen ausgehändigt werden. Doch dann wurde er von der Staatsanwaltschaft und dem Obersten Gerichtshof gestoppt. Den Erfolg zum Greifen nahe, befürchtet Fausto jetzt, dass die ganze Suche nach seinem Vater vergebens war.

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2 Kommentare

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  • C
    Concha

    Weiß jemand der Leser, ob heute (den 24.04.2010) eine Demo für die Rechte zur "Memoria Histórica" und in Solidarität mit dem Richter Garzón stattfindet? Wenn ja, wann?

  • DK
    D. Käufer

    "Wo keine Gerechtigkeit herrscht, ist es gefährlich Recht zu haben" - Quevedo

     

    Hoffen wir, dass sich in Spanien doch noch die Orientierung an Internationalem Recht durchsetzt, welches Spanien sogar selbst mitgezeichnet hat!

     

    Gemeint ist hier die "UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen" die duch Spanien am 24.09.2009 ratifiziert wurde und in Art 13 Folgendes vorsieht: 1. "(...) das Verbrechen des Verschwindenlassens wird weder als politisches Verbrechen, ein damit verbundenens Verbrechen noch als en dadurch inspiriertes Verbrechen angesehen".

     

    Die Konvention erkennt weiterhin in Art 24 an: "Opfer ist die verschwundene Person und jedes Individuum die einen direkten Schaden durch ein verschwindenlassen erlitten hat" (Absatz 1) und hebt hervor, dass "jedes Opfer das Recht hat, die Wahrheit über die Umstände des Verschwindenlassens, den Fortgang und die Ergebnisse der Ermittlungen und das Schicksal der verschwundenen Person zu erfahren"(Absatz 2) und "jeder Unterschreiberstaat alle Anstrengungen unternimmt, die Lokalisierung und Befreiung der verschwundenen Personen und , im Falle des Todes, ... , die Sammlung der sterblichen Uberreste zu unterstützen".

     

    Und da das spanische Amnestiegesetz selbst aussagt, dass "das Gesetz keine Anwendung findet auf Taten die grobe Gewalt gegen das Leben oder die persönliche Integrität von Personen" (Art. 1 I c), bleibt m.E. nich viel Raum für ein Ausscheren aus dem internationalen Recht.

     

    Hoffen wir, dass über das Frankistische Unrecht endlich nach Internationalen Maßstäben Recht gesprochen wird !