Geringfügige Beschäftigung: Minijobs bald für 450 Euro

Der Bundestag beschließt die Anhebung der Minijob-Grenze auf 450 Euro. Die Opposition warnt, dass Arbeitgeber noch mehr normale Jobs umwandeln könnten.

Höhere Verdienstgrenze: In der Gastronomie gibt es viele Minijobs. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Kritiker warnten und schimpften. Aber es half nicht: Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP, die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von bisher 400 Euro ab dem 1. Januar auf 450 Euro im Monat anzuheben.

Die Anhebung ist die erste Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze seit dem Jahre 2003. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU) erklärte, damit werde ein „Inflationsausgleich“ und „ein Stück Gerechtigkeit“ für die MinijobberInnen geschaffen.

Von der Opposition kam heftige Kritik. „Niemand glaubt ernsthaft, dass es sich um eine Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung handelt“, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anette Kramme. „Die Arbeitgeber werden nicht die Stundenlöhne erhöhen, sondern allenfalls die Wochenarbeitszeit ausweiten.“ Die Sprecherin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Karin Vladimirov, sagte der taz, in der Gaststättenbranche sei inzwischen jede zweite Stelle ein Minijob.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies allerdings daraufhin, dass nur bei 10 Prozent der Minijobs derzeit die Verdienstgrenze von 400 Euro erreicht werde. Für den Großteil der MinijobberInnen sei die Anhebung daher ohne Bedeutung.

Beschäftigte sind nicht krankenversichert

Für einen Minijob wird nur eine pauschale Abgabe in Höhe von rund 30 Prozent vom Arbeitgeber verlangt. Die Beschäftigten zahlen keine Abgaben und sind daher mit den Minijobs nicht krankenversichert. Nach einer Erhebung der Hans-Böckler-Stiftung zahlen die Unternehmer den Minijobbern vor allem Niedriglöhne.

Ab dem 1. Januar sollen die geringfügig Beschäftigten automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied werden. Es sei denn, sie legen Widerspruch ein. Die Bundesregierung rechnet damit, dass ein Großteil der MinijobberInnen auf die Versicherungspflicht verzichten werde, da die Arbeitnehmer sonst eigene Beiträge für die Rentenkassen zahlen müssten. Bei einem Verdienst von 450 Euro wären dies 22 Euro aus eigener Tasche.

Ende des vergangenen Jahres gab es in Deutschland rund 7,5 Millionen Minijobs, davon ackerten rund 4,9 Millionen ausschließlich in der geringfügigen Beschäftigung. Oft handelt es sich dabei um Ehefrauen, die über ihre Ehemänner krankenversichert sind. Ein Drittel der MinijobberInnen betreibt den Job neben einem Hauptberuf und ist dann über diesen sozialversichert.

Auch die Obergrenzen für sogenannten Midijobber sollen mit Wirkung vom 1. Januar an von 800 auf 850 Euro erhöht werden. Dabei handelt es sich um eine Gleitzone mit Verdiensten zwischen dann 450 und 850 Euro. In dieser Gleitzone sind die ArbeitnehmerInnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und damit auch krankenversichert. Die Sozialbeiträge steigen jedoch prozentual erst langsam an. Ende 2011 gab es in Deutschland 1,3 Millionen MidijobberInnen.

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