piwik no script img

Gerichtsurteil in AustralienProvider atmen auf

Ein australisches Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass Provider nicht für eventuelle Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer haften müssen. Das Urteil hat weltweit Signalwirkung.

Was in der Leitung übertragen wird, geht den Provider nichts an. Bild: Diego SilvestreCC-BY

Laut Richter Dennis Cowdroy vom australischen Bundesgericht kann der in der westaustralischen Stadt Perth domizilierte Internet-Anbieter iiNet nicht verantwortlich gemacht werden, wenn seine Kunden illegal Musik und Filme vom Internet auf ihre Computer herunterladen und unter einander austauschen.

Eine Gruppe von über 30 Film- und Fernsehunternehmen hatte den Internet-Service-Provider (ISP) iiNet vor Gericht gezogen und ihm vorgeworfen, er unternähme nichts gegen die ungesetzlichen Machenschaften viele seiner Kunden.

iiNet gab zu, dass einige Kontoinhaber den Zugang zum Internet nutzten, um mit Hilfe des Filesharingprogramms BitTorrent ohne Bezahlung Musik und Filme auszutauschen und herunter zu laden. Ein ISP könne aber unmöglich kontrollieren, welche Webseiten seine Kunden besuchen und was für Material sie auf ihre persönlichen Rechner laden.

Der Prozess wurde von der Internet-Industrie rund um den Globus mitverfolgt. Die ISP’s würden jetzt wohl "kollektiv aufatmen", meinte John Lambrick, Jurist an der australischen RMIT Universität. Es sei nie bestritten worden, dass einige Kontoninhaber den Zugang zum Internet missbrauchten, um die Eigentumsrechte – das Copyright - von Film- und Fernsehanbietern zu schädigen.

"Richter Cowdroy hat nun aber klar gemacht, dass eine Verletzung des Copyright-Rechtes nicht bedeutet, iiNet habe diese Verletzung auch autorisiert". Zwar sei der iiNet-Zugang zum Internet notwendig, damit die Straftat überhaupt stattfinden könne. Die Pirateriesoftware aber habe den Rechtsbruch erst ermöglicht. Ein Urteil zu Gunsten der Kläger hätte laut Experten wohl dazu geführt, dass tausende von Copyright-Besitzern Schadenersatzforderungen an ISP’s gestellt hätten.

Der Jurist John Lambrick meinte, die Kläger hätten angesicht der klaren Position des Richters wenig Hoffnung, beim Hohen Gericht Recht zu erhalten, der höchsten Justizinstanz des Landes.

Laut Lambrick wird das Urteil weltweit auf grosse Beachtung stossen, da die Copyright-Bestimmungen in Australien weitgehend denen in den Vereinigten Staaten und den Urheberrechtsgesetzen in Europa entsprechen. Lambrick meinte, Film- und Fernsehstationen würden nun wohl versuchen, auf Gesetzesebene einen besseren Schutz der Copyright-Rechte zu erreichen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • RT
    redaktion taz.de

    Danke für Ihren Hinweis, Sie haben natürlich völlig recht. Wird sofort korrigiert.

  • NB
    Norbert Bradowski

    Es ist gut, dass die TAZ über dieses Thema berichtet. Jedoch muß darauf hingewiesen werden, dass es sich bei Bittorrent nicht um ein "Piraterieprogramm", wie der Autor es genannt hat, handelt, sondern um ein Werkzeug zum Dateiaustausch. Gerade Bittorrent wird auch in vielen legalen Anwendungen genutzt, wo es darum geht Daten schnell auf viele Nutzer zu verteilen.

    Es ist es halt wie mit dem Messer: Man kann es zum Brot schneiden nehmen, oder jemanden damit erstechen