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Gerichtsstreit um Grottian-AufrufBannmeile Bankfiliale

Sind Demos in Banken rechtens? Politologe Peter Grottian hat zu symbolischen Besetzungen von Finanzinsituten aufgerufen und wehrt sich nun gegen einen Strafbefehl.

Hier sollte am besten nur um Kredite nachgefragt werden - finden jedenfalls die Geldhäuser... Bild: imago

FREIBURG taz | Der Berliner Politikprofessor Peter Grottian will auch weiter zu symbolischen Bankbesetzungen aufrufen dürfen. Er hat deshalb Widerspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Lindau eingelegt. Das Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro (60 Tagessätzen) wegen öffentlicher Aufforderung zum Hausfriedensbruch verurteilt.

Konkret ging es um den Bankenaktionstag von Attac. Am 29. September sollten in 25 Städten Banken mit Schokoladenpistolen überfallen werden. Im Schalterraum sollten politische Forderungen verlesen und Pralinen verteilt werden. Das Fernsehen sollte über die symbolischen Aktionen berichten. Nach einer halben Stunde wollte man wieder gehen.

Am Ende fiel die Aktion etwas kleiner aus, und nur neun Banken wurden besetzt - mit zum Teil geringer Beteiligung von Aktivisten. Die betroffenen Banken erhoben keine Strafanzeige. Strafrechtlich behelligt wurde nur Peter Grottian. Anlass war ein Bericht in der Lindauer Zeitung über eine Veranstaltung mit Grottian, bei der er zur Teilnahme aufgerufen hatte. Sein Anwalt hat nun beantragt, das Verfahren einzustellen. "Bei den Schalterhallen der Banken handelt es sich um Geschäftsräume, die dem allgemeinem Publikumsverkehr offen stehen", heißt es im Einspruch, der der taz vorliegt, "die Räume wurden nicht mit der Intention der Begehung einer Straftat betreten, sondern um die politische Meinung Kund zu tun."

Ein ganz ähnliches Problem behandelt am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Dort wird geprüft, ob das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt. Der Flughafenbetreiber Fraport ist zwar eine private Gesellschaft, die aber - anders als die von Attac besetzten Banken - voll im staatlichen Eigentum steht.

Geklagt hatte die Aktivistin Julia Kümmel, der von Fraport ein Hausverbot für politische Aktionen auf dem Flughafengelände erteilt worden war. Zuvor hatte sie im März 2003 mit der "Initiative gegen Abschiebungen" in der Schalterhalle Flugblätter verteilt. Kümmel erhob gegen das Hausverbot Verfassungsbeschwerde.

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6 Kommentare

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  • S
    Spin

    @"Grotte":

    "der feine Herr da" ist im gegensatz zu ihnen einer, der sich für gerechtigkeit noch die pfoten schmutzig macht - in diesem fall gegen unsoziale finanzumverteilungen.

    und sich auch als professor druchaus mit mächtigen anlegt.

    und der zwischen einer bank als gesellschaftlicher (macht-)institution und einer privatwohnung unterscheiden kann. scheinbar auch zu hoch für sie.

     

    aber tolles namensspiel, scheint ihr niveau zu sein.

  • B
    Banquier

    Wie wäre es wenn die ganzen linksextremen Träumer hier einfach nie wieder mit einer Bank etwas zu tun haben?

     

    Löst euer Konto auf und brecht jeden Kontakt zu den bösen Banken ab. Nur das wäre konsequent.

     

    Aber so sind Linke nicht. Vorne hetzen und brüllen, hinten rum aber ganz normale leben wollen.

     

    Heuchler.

  • JK
    Juergen K

    Ich meine,

     

    die Nobelpalaeste der Banken sollten als Tafeln und Sozialkaufhäuser verwendet werden,

     

    entsprechend der "negativen Leistungsfähigkeit"

    der Banken, sollte den Managern die Räumlichkeiten

     

    der jetzigen Tafeln vollends genügen.

  • JK
    Juergen K

    Wie kann man besetzen,

    was man mehrfach bezahlt hat,

     

    was einem gehört ?

  • G
    Grotte

    Dann müsste es ja auch in Ordnung sein, wenn man einfach spontan die Privatwohnung von Herrn Grottian besetzt, oder?

     

    Vermute aber wohl, dass der feine Herr da sich auf das Recht auf Privateigentum berufen wird.

     

    Wem das seltsam vorkommt, nicht verzagen, es ist schwer die linke Logik zu verstehen bzw. nachzuvollziehen.

  • MM
    mit Majo

    Der Berliner Politikprofessor Peter Grottian hat völlig recht. Wenn man bloß alles an Grund und Boden aufkauft und Geschäftshäuser darauf baut, ist es automatisch Privatbesitz und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ausgehebelt. Ganz egal, welche Schweinerei dann hinter solchen Mauern passieren, es kümmert niemanden, ist ja verboten dort zu demonstrieren und der teusche Michel ist dem Kadavergehorsam fest verpflichtet. Das hat schon im Dritten Reich wunderbar funktioniert und der Untertanengeist scheint im teutschen Erbgut fest verankert zu sein. Stattdessen wird in Teuschland lieber über virtuelle Straftaten gelabert, das ist neu und hat keine Grenzen, ist offen für alle und damit verdächtig, andererseits. Bravo Herr Professor, Sie haben Zivilcourage!