■ Gericht wies Unterlassungsklage ab: NFZ schlachtete trotz BSE-Verdacht
Berlin (taz) – Die Tierärztin Margrit Herbst darf weiterhin behaupten, daß bei der Norddeutschen Fleischzentrale (NFZ), „hin und wieder BSE-auffällige Tiere“ ohne weitere Untersuchung normal geschlachtet wurden und in die Läden gelangten. Das Schleswig- Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) lehnte gestern auch in der Revision eine Unterlassungsklage der NFZ ab. Herbst hatte von 1978 bis 1995 beim Bad Bramstedter Schlachthof als Fleischbeschauerin gearbeitet und seit 1990 mehrfach erfolglos auf verdächtige Rinder hingewiesen. (taz vom 18.4.1997) Als sie davon der Presse erzählte, war sie fristlos entlassen worden. Das OLG folgte der Argumentation der NFZ nicht, „es habe eindeutig keine Hinweise“ gegeben. Der Verdacht war begründet, urteilte das Gericht. urb
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen