■ Gericht wies Unterlassungsklage ab: NFZ schlachtete trotz BSE-Verdacht
Berlin (taz) – Die Tierärztin Margrit Herbst darf weiterhin behaupten, daß bei der Norddeutschen Fleischzentrale (NFZ), „hin und wieder BSE-auffällige Tiere“ ohne weitere Untersuchung normal geschlachtet wurden und in die Läden gelangten. Das Schleswig- Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) lehnte gestern auch in der Revision eine Unterlassungsklage der NFZ ab. Herbst hatte von 1978 bis 1995 beim Bad Bramstedter Schlachthof als Fleischbeschauerin gearbeitet und seit 1990 mehrfach erfolglos auf verdächtige Rinder hingewiesen. (taz vom 18.4.1997) Als sie davon der Presse erzählte, war sie fristlos entlassen worden. Das OLG folgte der Argumentation der NFZ nicht, „es habe eindeutig keine Hinweise“ gegeben. Der Verdacht war begründet, urteilte das Gericht. urb
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