Gericht untersagt Pressemitteilung: Heimatministerium fern der Wahrheit
Das Bremer Oberverwaltungsgericht stoppt Verleumdungen des Bundesinnenministeriums gegen die frühere Chefin der Bremer Außenstelle des Bamf.
Diese Mitteilung verlasse das Prinzip der staatlichen Stellen gebotenen Zurückhaltung, sie sei unverhältnismäßig, ehrenrührig und geeignet, das Bild der Ulrike B. in der Öffentlichkeit „negativ zu beeinflussen“, so das Gericht. Ihr Hintergrund waren Gerüchte, nach denen das Bamf-Bremen etliche Asylbescheide ohne ausreichende Prüfung positiv beschieden hätte. Diese haben sich nicht bestätigt.
Der OVG-Beschluss ergänzt und korrigiert eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 1. August. Damals waren nur von Seehofers Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) abgesonderte, nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wahrheitswidrige Bezichtigungen verboten worden, denen zufolge in Bremen „hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet“ hätten. Unangetastet geblieben war indes die Pressemitteilung auf der Homepage des Ministeriums, weil das Verwaltungsgericht irrtümlich annahm, es handele sich um ein Werturteil. Laut OVG ist die Aussage jedoch als eine Tatsachenbehauptung einzustufen.
„Es handelt sich auch nicht um eine bloße Verdachtsäußerung, da die behauptete Tatsache als feststehend und jedenfalls seit Vorlage des Berichts geklärt dargestellt wird“, präzisierten die Richter.
Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass sie bewiesen werden kann. Das aber ist unterblieben: Stattdessen wurde der – mittlerweile widerlegte – Eindruck erweckt, der Bericht könne diesen Beleg liefern. Damit habe das Ministerium den strafrechtlichen Ermittlungen vorgegriffen, befand das OVG. „Es untergräbt damit in der Öffentlichkeit die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Unschuldsvermutung.“
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