Gericht untersagt Datendrossel: Grundrecht auf Speed
Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale: Die Telekom darf keine verlangsamten Flatrates anbieten. Der Konzern will wohl Berufung einlegen.
BERLIN taz | Das Landgericht Köln hat die umstrittenen Pläne der Deutschen Telekom für eine Tempodrosselung im Internet untersagt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die entsprechenden Klauseln geklagt, weil sie darin eine „unangemessene Benachteiligung“ der Verbraucher sah. „Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird“, sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale, über das Urteil.
Die Telekom hatte mit ihrer Neuregelung vor einem halben Jahr für Schlagzeilen gesorgt und sich den Spitznamen „Drosselkom“ eingefangen. Das Unternehmen wollte die Internetnutzung von Flatrate-Kunden begrenzen – zunächst auf dem Papier, etwa ab 2016 auch in der technischen Umsetzung. Ab einem – je nach Tarif unterschiedlichen – Volumen sollte die Geschwindigkeit, mit der Nutzer surfen können, verlangsamt werden.
E-Mails ohne Anhänge ließen sich dann zwar noch verschicken, schon Videos aber nicht mehr sehen. Die Telekom argumentierte, wenige Vielsurfer würden überdurchschnittlich viel Kapazität verbrauchen. Erst auf Kritik hin lenkte das Unternehmen ein und kündigte an, auch nach 2016 noch echte Flatrates anzubieten - allerdings deutlich teurer.
Verbraucherschützer kritisierten an dem Vorhaben vor allem zwei Punkte. Erstens: mangelnde Transparenz. Kunden würden unter dem Begriff „Flatrate“ nun einmal ein Angebot ohne Volumen- oder Zeitlimits verstehen. Zweitens: Telekomeigene Dienste wie das Fernsehangebot Entertain oder die von Partnern sollten von der Drosselung ausgenommen sein. Das wäre ein Verstoß gegen die Netzneutralität, wonach jedes Datenpaket im Internet gleich behandelt werden soll.
Botschaft an Telekom-Konkurrenten
Ein Sprecher der Deutschen Telekom erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur afp, das Unternehmen könne die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. „Wir werden das Urteil prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen.“
Die neue Regelung der Telekom war Auslöser für eine bundesweite Debatte über Netzneutralität. Eine Petition, die dafür warb, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, fand über 200.000 Unterstützer. Malte Götz, Initiator der Petition, begrüßte das Urteil des Landgerichts: „Ich hoffe, das ist eine klare Botschaft an alle Telekom-Konkurrenten, die auch Drosseltarife in Betracht ziehen.“
Die Debatte über Netzneutralität wird mittlerweile eher auf europäischer als auf Bundesebene geführt. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes hatte im September einen Vorschlag für eine Regelung vorgelegt, die auch diese Frage betrifft. Der Entwurf sieht vor, dass Telekom-Konzerne eigene Spezialdienste schneller transportieren und extra Gebühren verlangen dürfen - das wäre das Gegenteil eines neutralen Netzes. (Az.: 26 O 211/13)
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Der Jahrestag der Ukraine-Invasion
Warum Russland verlieren wird
Nach der Bundestagswahl
Jetzt kommt es auf den Kanzler an
Sieger des rassistischen Wahlkampfes
Rechte Parolen wirken – für die AfD
Alles zur Bundestagswahl
Oma gegen rechts hat Opa gegen links noch nicht gratuliert
Wahlsieg der Union
Kann Merz auch Antifa?
Wahlniederlage von Olaf Scholz
Kein sozialdemokratisches Wunder