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Gericht untersagt DatendrosselGrundrecht auf Speed

Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale: Die Telekom darf keine verlangsamten Flatrates anbieten. Der Konzern will wohl Berufung einlegen.

Wo DSL drauf steht, soll auch DSL drin sein, meinen die Richter. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Landgericht Köln hat die umstrittenen Pläne der Deutschen Telekom für eine Tempodrosselung im Internet untersagt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die entsprechenden Klauseln geklagt, weil sie darin eine „unangemessene Benachteiligung“ der Verbraucher sah. „Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird“, sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale, über das Urteil.

Die Telekom hatte mit ihrer Neuregelung vor einem halben Jahr für Schlagzeilen gesorgt und sich den Spitznamen „Drosselkom“ eingefangen. Das Unternehmen wollte die Internetnutzung von Flatrate-Kunden begrenzen – zunächst auf dem Papier, etwa ab 2016 auch in der technischen Umsetzung. Ab einem – je nach Tarif unterschiedlichen – Volumen sollte die Geschwindigkeit, mit der Nutzer surfen können, verlangsamt werden.

E-Mails ohne Anhänge ließen sich dann zwar noch verschicken, schon Videos aber nicht mehr sehen. Die Telekom argumentierte, wenige Vielsurfer würden überdurchschnittlich viel Kapazität verbrauchen. Erst auf Kritik hin lenkte das Unternehmen ein und kündigte an, auch nach 2016 noch echte Flatrates anzubieten - allerdings deutlich teurer.

Verbraucherschützer kritisierten an dem Vorhaben vor allem zwei Punkte. Erstens: mangelnde Transparenz. Kunden würden unter dem Begriff „Flatrate“ nun einmal ein Angebot ohne Volumen- oder Zeitlimits verstehen. Zweitens: Telekomeigene Dienste wie das Fernsehangebot Entertain oder die von Partnern sollten von der Drosselung ausgenommen sein. Das wäre ein Verstoß gegen die Netzneutralität, wonach jedes Datenpaket im Internet gleich behandelt werden soll.

Botschaft an Telekom-Konkurrenten

Ein Sprecher der Deutschen Telekom erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur afp, das Unternehmen könne die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. „Wir werden das Urteil prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen.“

Die neue Regelung der Telekom war Auslöser für eine bundesweite Debatte über Netzneutralität. Eine Petition, die dafür warb, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, fand über 200.000 Unterstützer. Malte Götz, Initiator der Petition, begrüßte das Urteil des Landgerichts: „Ich hoffe, das ist eine klare Botschaft an alle Telekom-Konkurrenten, die auch Drosseltarife in Betracht ziehen.“

Die Debatte über Netzneutralität wird mittlerweile eher auf europäischer als auf Bundesebene geführt. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes hatte im September einen Vorschlag für eine Regelung vorgelegt, die auch diese Frage betrifft. Der Entwurf sieht vor, dass Telekom-Konzerne eigene Spezialdienste schneller transportieren und extra Gebühren verlangen dürfen - das wäre das Gegenteil eines neutralen Netzes. (Az.: 26 O 211/13)

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2 Kommentare

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  • N
    Nils

    Das Urteil freut mich sehr! Wer "Flatrate" verkauft muss auch "Flatrate" liefern! Ob das auch für Internetflatrates gillt, die Via Funk ausgeliefert werden? (Ich meine LTE für zuhause)

  • Wenn das Urteil rechtsgültig wird, ist das ein klares Signal gegen Mogelpackungen im Geschäftsverkehr !

    Hat sich die Telekom jetzt wirklich über dieses Urteil gewundert ?

    Haben die wirklich erwartet, mit Mogelpackungen "straffrei" durchzukommen ?

    Entweder sind die Geschäftsstrategen der Telekom risikofreudig und mit allen Wassern gewaschen, frei nach dem Motto: Mal sehen, ob der Schuss ins Ziel geht und der Kunde sich für blöd verkaufen lässt.

    Oder die Strategen sind einfach nur bodenlos naiv und dumm.