Gericht über Ex-Doktorin Koch-Mehrin: Keine Bagatell-Plagiatorin
Der FDP-Politikerin Koch-Mehrin wurde zu Recht der Doktortitel entzogen, urteilt ein Karlsruher Gericht. Die „Bagatellschwelle“ sei bei weitem überschritten worden.
KARLSRUHE dpa | Die Uni Heidelberg hat der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin nach einem Gerichtsentscheid zu Recht den Doktortitel entzogen. Die Politikern habe in ihrer Doktorarbeit teils mehrseitige Passagen samt Fußnoten aus fremden Texten nahezu wortgleich übernommen, ohne dies kenntlich zu machen. Dies lasse den Schluss zu, dass die Klägerin „wiederholt und planmäßig“ getäuscht habe, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu seinem Urteil vom 4. März. Die grundsätzlich denkbare „Bagatellschwelle“ sei bei weitem überschritten. (7 K 3335/11)
Koch-Mehrin kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.
Die Universität Heidelberg hatte der EU-Parlamentarierin im Juni 2011 den Titel aberkannt. Bei der Überprüfung ihrer Doktorarbeit über die „Lateinische Münzunion 1865-1927“ hatte der Kommissionsausschuss auf 80 Seiten 125 Plagiate gefunden. Die 42 Jahre alte Politikerin hatte „Mängel an Quellennachweisen“ eingestanden, aber darauf verwiesen, dass diese bereits bei der Abgabe ihrer Arbeit vor 13 Jahren bekannt gewesen seien. Koch-Mehrins Anwalt Christian Birnbaum hatte bei der Aberkennung des Titels durch die Uni auch Verfahrensfehler gerügt.
Das Verwaltungsgericht konnte hingegen keine formalen Fehler erkennen. Der Promotionsausschuss sei ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen. Auch in der Sache wies das Gericht die Einwände der Klägerin gegen den Plagiatsvorwurf zurück. Der Hinweis auf umfangreiche eigene Recherchen und darauf, dass zentrale Ergebnisse der Arbeit auf ihrer eigenen wissenschaftlichen Leistung beruhten, sei unbeachtlich.
Aus Sicht des Gerichts hat der Promotionsausschuss ausreichend mildere Mittel als den Entzug des Doktortitels geprüft, etwa die Chance auf Nachbesserung der Arbeit. Dass er die öffentlichen Interessen an der Entziehung des Doktorgrades höher bewertet habe als die erheblichen Nachteile, die die Entscheidung für die Klägerin beruflich und gesellschaftlich nach sich ziehe, sei rechtlich nicht zu beanstanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Fragestunde mit Wladimir Putin
Ein Krieg aus Langeweile?
Kretschmer als MP von Linkes Gnaden
Neuwahlen hätten der Demokratie weniger geschadet
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen