piwik no script img

Gericht stellt sich gegen AnlegerRatlose T-Aktionäre

Manfred Krugs Werbung für die "T-Aktie" hat die Bürger viel Geld gekostet. Die Sammelklage der Kleinanleger auf Schadenersatz hat nun einen Dämpfer bekommen.

Großes Unternehmen mit großem Buchstaben auf dem Dach: die Firmenzentrale in Bonn. Bild: dapd

FRANKFURT/M. dpa/rtr | Bei den Börsengängen der Deutschen Telekom hätten sich die Anleger nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt bei Nichtverstehen des Börsenprospekts beraten lassen müssen.

Man müsse trennen zwischen dem fachlichen Prospekt und der Werbung mit dem Schauspieler Manfred Krug, sagte am Mittwoch die Vorsitzende Richterin Birgitta Schier-Ammann im Anlegerschutz-Prozess gegen die Telekom. Das Gericht will seine endgültige Entscheidung am 25. April bekanntgeben.

Der von 17.000 enttäuschten Kleinanlegern angegriffene Prospekt zum dritten Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 2000 hätte auch nicht beliebig simplifiziert werden können, weil dies zu Ungenauigkeiten geführt hätte, sagte die Richterin. Mit dem Prospekt hätten auch institutionelle Anleger informiert werden müssen.

Sie sei allerdings sicher, dass sich der Bundesgerichtshof als nächste Instanz noch einmal mit dem Wissenshorizont des durchschnittlichen Anlegers befassen müsse. Sie persönlich halte es für "fast unmöglich", juristische oder wirtschaftliche Komplexe in schriftlicher Form allgemeinverständlich zu formulieren. Das könne im persönlichen Gespräch leichter gelingen.

Nächste Runde vor dem Bundesgerichtshof

Das Gericht verhandelte zum 17. Mal in einem Musterprozess um die Klagen von rund 17.000 Kleinanlegern, die für erlittene Kursverluste rund 80 Millionen Euro Schadensersatz verlangen. Sie halten der Telekom vor, zum von Krug stark beworbenen Börsengang im Verkaufsprospekt wissentlich falsche Angaben gemacht zu haben.

Beide Seiten gehen unabhängig vom Frankfurter Urteil davon aus, dass der Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt wird. Die ersten Klagen um den Börsengang datieren aus dem Jahr 2001.

Noch keine Stellung nahm der Senat zu den neuen Angriffspunkten zu globalen Haftungsrisiken, welche die Telekom vom Bund und der Staatsbank KfW übernommen hatte. Dorthin waren die Einnahmen aus dem Börsengang geflossen. Zudem soll die Beteiligung an dem US-Mobilfunker Sprint im Jahr 1999 im Prospekt um rund acht Milliarden Euro zu positiv dargestellt worden sein. Auch hierzu wollen die Richter noch weiter beraten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Y
    yberg

    bei dem musterkläger handelt es sich um einen schwäbischen pensionär,der 1 200 000 EURO schaden einklagt.

     

    pensionär,nich rentner..

     

    sorry,das is doch kein kleinaktionär.det is n profianleger,der nich seinen notgroschen unterm wohnzimmerparkett vorgepult hat und aktien kooft

     

    man gewinnt und man verliert an der börse und wenn man alle eier in einen korb legt ,kennt jeder anleger das risiko und dafür jibts keen trost geschweige denn schadensersatz.

     

    wenn der kläger 1,2 mio gewinn gemacht hätte,wär er doch nicht zur telekom oder zu manne krug gelatscht und hätt was zurückgeben wollen.