Gericht hebt in letzer Minute Verbot auf: Grünes Licht für Islam-Demo

1.300 Menschen nahmen am Mittwochabend in Frankfurts City an einer Kundgebung des umstrittenen Islam-Predigers Pierre Vogel teil. Das Hessische Verwaltungsgericht hatte es möglich gemacht.

Prediger Pierre Vogel wird von Bodyguards zum Frankfurter Roßmarkt eskortiert, um dort eine Rede zu halten. Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN dapd | Nach einem heftigen juristischen Tauziehen hat der umstrittene Islam-Prediger Pierre Vogel am Mittwochabend in Frankfurt am Main eine Kundgebung abgehalten. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung eine dagegen gerichtete Beschwerde der Stadt Frankfurt zurück. Sie hatte die Kundgebung verboten, an der am Abend auch der als Hassprediger kritisierte Islamist Bilal Philips aus Kanada teilnahm. Nach Angaben der Polizei kamen rund 1.300 Menschen zu der Veranstaltung in der Frankfurter Innenstadt.

Vor Ort war auch ein starkes Polizeiaufgebot. Das Verbot der Stadt hatte am Mittag das Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben und die Kundgebung unter Auflagen erlaubt. Die Veranstaltung dufte damit wie geplant am Mittwoch zwischen 18.00 und 21.00 Uhr am Roßmarkt nahe der Frankfurter Hauptwache abgehalten werden. Die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen das Urteil wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kurz vor 18.00 Uhr mit der Begründung zurück, die erlassenen Auflagen reichten aus, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Das Verwaltungsgericht hatte insgesamt 16 Auflagen erteilt, die der umstrittene Prediger beachten müsse. So seien nur solche Reden, Sprechchöre und Transparente zugelassen, die den öffentlichen Frieden wahren. Zudem wurde "die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen" untersagt.

Vogel und Philips auf dem Podium

Ein Sprecher des städtischen Ordnungsamts hatte schon vor der abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erklärt, dass sich die Ordnungskräfte unabhängig von dem Richterspruch auf einen Einsatz bei der Veranstaltung vorbereiten. Das Amt hatte die geplante Kundgebung am Dienstag mit der Begründung verboten, kurzfristige Änderungen wie die Ankündigung eines nicht benannten Gastes und nicht erteilte, erforderliche Angaben hätten es den Sicherheitsbehörden unmöglich gemacht, eine fundierte Gefahrenprognose zu erstellen.

Unter anderem sollten neben dem Hauptsprecher Vogel zwei weitere Redner bei der Kundgebung "Islam - die missverstandene Religion" auftreten, darunter ein nicht benannter "Überraschungsgast", hieß es. Der eingeladene Islamprediger Abu Ameenah Bilal Philips aus Kanada soll unter anderem die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben. Dem Bundesinnenministerium lagen nach Angaben eines Sprechers bis zum Nachmittag keine Erkenntnisse über einen Aufenthalt von Philips im Bundesgebiet vor. Gleichwohl wurde er am Abend vor Ort als Redner angekündigt und war auch neben Vogel auf dem Podium der Veranstaltung, die um kurz vor 19.00 in der Frankfurter City begann.

VGH sieht öffentliche Sicherheit nicht gefährdet

Der Achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs begründete seine Abweisung der städtischen Beschwerde gegen die Zulassung der Kundgebung mit mangelnder Gefahr für Sicherheit und Ordnung. Es sei nicht ersichtlich, dass durch die angemeldete Versammlung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe, die nicht durch die Auflagen des Frankfurter Verwaltungsgerichts und deren Durchsetzung verhindert werden könnten.

Die Kundgebung hatte schon zuvor für heftige Proteste gesorgt. Das Internationale Komitee gegen Steinigung und das Komitee gegen Hinrichtung riefen zu einer Gegendemonstration auf. Nach Angaben der Stadt wollten zudem sowohl die rechtsextremistische NPD als auch die linke Antifa gegen die Veranstaltung protestieren. Die Frankfurter Grünen riefen zu Protest gegen jedweden Extremismus auf. Am frühen Abend waren jedoch nur wenige Gegendemonstranten an dem von starken Polizeikräften gesicherten Platz der Kundgebung zu sehen.

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