piwik no script img

Gericht erlaubt Plakataktion

BERLIN taz ■ Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) darf ihre Plakate weiter kleben. Das entschied jetzt das Landgericht Kassel. Die Deutsche Eisenbahnreklame, Tochter der Bahn AG, hatte Betreiber von Werbeflächen aufgefordert, der BAG keine Plakatflächen zur Verfügung zu stellen, da diese Bahn-kritisch seien. Damit habe die Eisenbahnreklame zum Vertragsbruch aufgefordert, was eine Schädigung der BAG bedeute, befand der Vorsitzende Richter. Er wies auch auf die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit hin. Die habe Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Bahn.

Mit der bundesweiten Aktion „Die Entdeckung Bahnhof – Wer nicht konsumiert, muss raus!?“ protestiert die BAG seit Ende Februar in rund 100 Städten gegen die Ausgrenzung und Vertreibung von Armen aus öffentlichen Räumen. ANN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen