: „Gerechter Mittelweg“
■ Kabinett regelt Eigentumsrecht Ost
Bonn (dpa) – Das Bundeskabinett hat gestern das sogenannte Sachenrechtsbereinigungsgesetz für die neuen Bundesländer und den Ostteil von Berlin beschlossen. Mit dem Gesetz soll ein Interessenausgleich zwischen den Eigentümern von Grundstücken sowie den Personen geschaffen werden, denen noch zu DDR-Zeiten das Recht zur Bebauung oder Nutzung dieser für sie fremden Grundstücke eingeräumt worden war. Gleichzeitig sollen Investitionen auf dem betroffenen Grund und Boden erleichtert werden.
Wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erläuterte, sieht das Gesetz für die Nutzungsberechtigten eine Wahlmöglichkeit vor: Sie sollen den Anspruch bekommen, das zu ihrem Haus gehörende Grundstück vom Eigentümer entweder zur Hälfte des aktuellen Verkehrswerts zu kaufen oder sich ein dauerhaftes Erbbaurecht bestellen zu lassen, für das lediglich die Hälfte des üblichen Zinses bezahlt werden muß. Für zwölf Jahre werde dem Nutzer in jedem Fall ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugestanden. Die Neuregelung sei ein „gerechter Mittelweg“ und betreffe rund 300.000 Eigenheimbesitzer, 90.000 landwirtschaftliche Nutzer und etwa zehn Prozent der Plattenbau-Wohnkomplexe.
Das Kabinett hat außerdem den Nachtragshaushalt für die Bundesanstalt für Arbeit und den Entwurf für ein Psychotherapeutengesetz gebilligt (siehe taz vom 19.7.). KlientInnen müssen danach künftig ein Viertel der Behandlungskosten selbst bezahlen. Die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ darf nur tragen, wer nach dem Psychologiestudium entweder eine dreijährige Ganztagsausbildung oder eine fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung absolviert. Auch für Psychotherapie wird ab 1996 ein Budget eingeführt, um die Kosten für die Krankenkassen zu begrenzen. Es soll zunächst 1,25 Prozent der gesamten ärztlichen Honorare von 1995 betragen, was etwa 625 Millionen Mark entspricht.
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