Gentests an Embryonen: Europa, wie hältst du's mit der PID?

In Italien ist sie verboten, in Finnland nicht gesetzlich geregelt, in Großbritannien zulässig. Eine eingeschränkte Zulassung der PID führt in Europa nicht zu Massennachfragen.

Kleinste Eingriffe mit großer gesellschaftlicher Wirkung: Präimplantations-Untersuchungen. Bild: dpa

BERLIN taz | Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) handelt es sich um Gentests an künstlich erzeugten Embryonen. Untersucht wird auf Erbkrankheiten, und zwar vor der Einpflanzung des Embryos in den Mutterleib.

Um PID durchführen zu können, muss ein konkreter Verdacht vorliegen, erklärt der Berliner Gynäkologe Matthias Bloechle, der als einer der wenigen Mediziner in Deutschland PID anbietet: "Es gibt tausende genetischer Defekte, da kann man nicht blind irgendwelche Erkrankungen untersuchen.

PID ist eine gezielte Diagnostik auf eine gezielte Erkrankung." In Anspruch genommen wird PID von Eltern, die selbst einen Gendefekt haben und mithilfe der PID die Gefahr einer Totgeburt oder eines schwer kranken Kindes verringern wollen.

Die rechtlichen Bestimmungen in Europa zur PID sind unterschiedlich. In Deutschland war man jahrelang davon ausgegangen, dass PID verboten sei, obwohl das nirgendwo explizit so stand. Dann entschied der Bundesgerichtshof im Juli nach der Selbstanzeige des Arztes Matthias Bloechle, dass die PID keinen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz darstelle. Ohne Neuregelung darf die PID also durchgeführt werden.

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht bietet eine Übersicht zum Umgang mit PID in Europa. Danach sind die Gentests in Italien verboten, in Finnland bislang gar nicht gesetzlich geregelt, dafür aber in Großbritannien bis zum 14. Tag der Embryo-Entwicklung zulässig.

In den meisten Ländern mit PID-Erlaubnis gibt es jedoch Einschränkungen: So ist PID in Dänemark nur zulässig bei bekanntem erheblichem Risiko der Übertragung einer schwerwiegenden Erbkrankheit, oder um schwerwiegende Chromosomenanomalien aufzudecken oder auszuschließen. Seit 2004 ist PID zudem erlaubt, damit ein geeignetes Spendergeschwisterkind für ein bereits geborenes, aber todkrankes Kind geboren werden kann. Ärzte in Dänemark müssen die PID innerhalb eines Monats einer staatlichen Stelle melden.

In Frankreich ist PID nur in Ausnahmefällen zugelassen: Ein Arzt aus einem multidisziplinären Zentrum für pränatale Diagnostik muss dazu ein "hohes Risiko der Übertragung einer besonders ernsthaften, unheilbaren genetischen Erkrankung" bestätigen. Die Durchführung der PID erfolgt in Fachzentren für Pränataldiagnostik - nach der Bewertung durch eine Ethikkommission.

PID hat im europäischen Ausland weder zur Massennachfrage noch zu einer hierzulande häufig befürchteten Menschenzucht geführt. Nach Angaben der Europäischen Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryologie (ESHRE) wurde PID im Jahr 2007 nach bislang vorliegenden Zahlen europaweit 6.822-mal durchgeführt.

Erfasst wurden dabei Daten aus 17 Ländern, wobei die ESHRE selbst Zweifel an der Vollständigkeit erhebt. In 3.746 Fällen erfolgte ein Embryonen-Transfer in den Mutterleib. Knapp die Hälfte dieser Transfers war erfolgreich, die PID führte in diesen Fällen also zu Schwangerschaften (1.817). Tatsächlich geboren wurden 898 Kinder.

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