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Gemeinnützige Straftaten

Insgesamt 183 gemeinnützige Organisationen haben von den im vergangenen Jahr in Straf- und Gnadenverfahren verhängten Geldauflagen profitiert. Den größten Betrag, annähernd 2,05 Millionen Mark, erhielt jedoch die Staatskasse. Je etwa 300.000 Mark bekamen die Organisation „Hilfe für leukämie und tumorkranke Kinder“ sowie der „Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr“ zusammen mit der Landesverkehrswacht. An den „Weißen Ring“, der Opfern von Gewaltverbrechen hilft, wurden 210.000 Mark gegeben. Nach Mitteilung von Justizsprecher Kähne verhängten Gerichte und Staatsanwaltschaften in Berlin 1987 Geldauflagen von insgesamt 6,09 Millionen Mark in Straf - und Gnadenverfahren, 500.000 Mark mehr als im Jahr zuvor. In diesem Betrag sind die von Gerichten ausgesprochenen Geldstrafen oder -bußen nicht enthalten.

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