Gemeinnützige Arbeit für Häftlinge: Schwitzen statt Sitzen
SPD und Grüne wollen, dass Hamburger Häftlinge, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen inhaftiert sind, ihre Strafe durch gemeinnützige Arbeit abgelten können.
Konkret bedeutet dies, dass sich die Häftlinge bei der Ersatzfreiheitsstrafe nicht länger zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden können. Bislang konnten sie in der Justizvollzugsanstalt alternativ bezahlte Arbeiten verrichten, gar nicht oder aber gemeinnützig arbeiten.
Künftig soll nach dem Willen von SPD und Grünen die Möglichkeit bezahlter Arbeit entfallen. Für fünf Stunden – in Härtefällen drei Stunden – gemeinnütziger Arbeit wird ihnen aber ein Tagessatz der Geldstrafe getilgt. Viele machen allerdings keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit.
Die geplante Neuregelung als Zwangsarbeit zu begreifen, hält Urs Tabbert aber für „groben Unfug“; schließlich könnten sich die Häftlinge auch fürs bloße Absitzen der Strafe entscheiden. Die gemeinnützige Arbeit, laut Tabbert etwa Reinigungs- oder Kochtätigkeiten, finde überwiegend in den JVAs statt. Das sei organisatorisch bedingt, weil sich viele der Ersatzfreiheitsstrafen auf nur wenige Wochen beliefen.
Mit der angestrebten Änderung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes würde die Stadt viel Geld sparen. Laut einer Anfrage der FDP an den Senat zahlte die Justizverwaltung 2017 rund 134.000 Euro für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen. Im Durchschnitt sind es drei Prozent der Verurteilen in Hamburg, die nicht zahlen; im Februar diesen Jahres wurden 105 Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt.
Die erhoffte Einsparung soll aber nur ein Aspekt der Gesetzesänderung sein. Zugleich soll mit mehr aufsuchender Sozialarbeit die Haft vermieden werden. Dazu gehört etwa Kontaktaufnahme durch die Dienststelle Gemeinnützige Arbeit, wenn Menschen nicht auf Anschreiben der Vermittlungsstelle reagieren oder Begleitung bei den Terminen mit den zuständigen Ämtern. Neue Stellen sind dafür laut Urs Tabbert allerdings nicht vorgesehen.
In der Opposition begrüßt man das Vorhaben von SPD und Grünen – zumindest in Ansätzen. Der justizpolitische Sprecher der CDU, Richard Seelmaecker, hält jede Hilfestellung zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen für „sinnvoll“. Schließlich seien die Betroffenen von den Gerichten eben nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Hohe Abbruchquote bei gemeinnütziger Arbeit
Seelmaecker verweist aber auch auf die hohe Abbruchquote bei der gemeinnützigen Arbeit. Laut Senat lag die zwischen 2013 und 2017 bei rund 30 Prozent. Deshalb plädiert Seelmaecker für das in Niedersachsen praktizierte Modell „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe“, das die CDU erfolglos auch für Hamburg ins Gespräch gebracht hatte.
Auch Anna von Treuenfels-Frowein, die justizpolitische Sprecherin der FDP, verweist auf gescheiterte Vorstöße aus der eigenen Partei. Sinnvoller als an den „Symptomen herumzudoktern“, sei ein gesetzlicher Vorstoß auf Bundesebene. Die zu Ersatzfreiheitsstrafe Verurteilten müssten zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, um die verhängte Geldstrafe zu tilgen. Dann entstünden Ersatzfreiheitsstrafen erst gar nicht.
Das fordert auch Martin Dolzer von der Linken – allerdings unter anderen Bedingungen. Die Betroffenen seien „vor allem finanzschwache Menschen“, die aus Geldmangel gezwungen seien, ins Gefängnis zu gehen. „Sie befinden sich oft in einem Dilemma zwischen einem ausgegrenzten Leben unter dem Existenzminimum und dem Erreichen kultureller Teilhabe manchmal auch mit fragwürdigen Mitteln.“ Dolzer fordert deshalb, „Bagatelldelikte wie Schwarzfahren zu entkriminalisieren“.
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