: Gemeinde muss für Dreck zahlen
KARLSRUHE afp ■ Kommunen, die ihren Klärschlamm zur Düngung an Landwirte abgeben, müssen Beiträge für den Ausgleich eventueller Schäden in einen vom Bund eingerichteten Fonds einzahlen. Das verstoße nicht gegen die kommunale Selbstverwaltung, entschied gestern das Bundesverfassungsgericht (BVG). Damit wurden die Klagen von vier Kommunen und zwei Betreibern von Abwasseranlagen gegen eine 1999 in Kraft getretene Verordnung zurückgewiesen. Die Abgabe beträgt rund 10 Euro je Tonne Klärschlamm. Aus dem Topf soll für Schäden gezahlt werden, falls der Klärschlamm Boden oder Grundwasser verseucht. Erst vor kurzem hatte noch das Umweltbundesamt gewarnt, Klärschlamme seien zum Düngen zu belastet. Sie enthielten beispielsweise zu viel Kupfer oder Zink. (AZ: 2 BvR 2374/99)