: Geldbuße für WDR-Redakteure
Köln (dpa) - Ein Schöffengericht beim Kölner Amtsgericht hat ein Strafverfahren gegen zwei Moderatoren der Aktuellen Stunde von WDR III sowie deren ehemaligen Chef vom Dienst gegen Geldbußen von 2.000 Mark bis 5.500 Mark eingestellt. Die drei Journalisten hatten sich wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ verantworten müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hatte sie für schuldig befunden, am 10.April 1988 ein illegal abgehörtes Telefonat zwischen Krupp-Stahl-Chef Gerhard Cromme und Thyssen-Stahl-Chef Heinz Kriwit in der Aktuellen Stunde ausgestrahlt zu haben.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen