in kürze LTU : Geld zurück
Kunden der LTU, die im Frühjahr 2000 von ihrem Reiseveranstalter wegen gestiegener Kerosinkosten nachträglich zur Kasse gebeten worden sind, können das Geld zurückverlangen. Die LTU hat die Revision gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil zurückgezogen. (dpa)