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Geiselnehmer zieht in WG

Der Geiselnehmer eines einjährigen Kindes und dessen Mutter kommt auf Anordnung des Landgerichts in eine betreute Wohngemeinschaft. Der an Verfolgungswahn leidende Österreicher war schuldunfähig und kann daher nicht bestraft werden, so die Richter. Am 18. Dezember vorigen Jahres hatte der Arbeiter den kleinen Jungen aus dem Kinderwagen gerissen, als dessen Mutter die Tür zu ihrer Wohnung in Reinickendorf aufschloss. Im Bad hatte er sich mit seinen beiden Geiseln verbarrikadiert und der Frau befohlen, Verwandte herbeizutelefonieren. Der Täter hat zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Er sei zwei Tage durch die Stadt geirrt und habe sich von der Mafia verfolgt gefühlt. Inzwischen konnte er nach Aussage der medizinisch Sachverständigen durch ärztliche Behandlung die Verfolgungsängste abbauen. DPA

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