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Geheime Ermittlungen unter Beschuß

Berlin. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hat gestern heftige Kritik an dem Gesetzentwurf des Bundesrats zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Formen der Organisierten Kriminalität geübt. Garstka wies darauf hin, daß es nach dem Gesetzentwurf möglich wäre, auch über völlig unbeteiligte Personen heimlich Bild- und Filmaufnahmen anzufertigen, wenn es der Erforschung des Sachverhalts dient. Ferner sollen gegen unverdächtige Bürger Wanzen und Peilsender eingesetzt werden können, wenn eine wie immer geartete Verbindung mit dem Taäter vermutet wird.

Schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre wie der Einsatz von verdeckten Ermittlern sollen laut Gesetzentwurf nicht in jedem Fall durch den Richter angeordnet werden. Außerdem soll die Polizei weitreichende Eilzuständigkeiten für den Einsatz geheimer Ermittlungsmethoden erhalten. Garstka erklärte dazu wörtlich: »Dieser Gesetzentwurf verändert unser gesamtes bisheriges Strafverfahrensrecht.« Wenn er nicht geändert wird, so Garstka, befürchte er einen beträchtlichen Vertrauensverlust seitens der Bürger in den Schutz der Privatsphäre und bei polizeilichen Maßnahmen. Der Gesetzentwurf ist bei sämtlichen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder — mit Ausnahme Bayerns — auf Ablehnung gestoßen. plu