■ Geheimdienst: Offene Akten
Potsdam (AFP) – In Brandenburg hat künftig jeder Bürger das Recht auf Auskunft über die Daten, die der Verfassungsschutz über ihn gespeichert hat. Das regelt das neue Brandenburger Verfassungsschutzgesetz, das der Landtag am Mittwoch verabschiedete. Danach kann jeder Bürger Antrag auf Akteneinsicht stellen.
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