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Archiv-Artikel

Gegendarstellung

In der taz.am wochenende vom 15./16. Juni 2013 haben Sie auf den Seiten 4 bis 6 unter der Überschrift „Die Firma am Waldrand“ einen Bericht über die von uns betriebenen Kinder- und Jugendheime veröffentlicht.

In der Berichterstattung heißt es, dass eine Jugendliche bei der Ankunft in einem unserer Heime rektal untersucht wurde.

Hierzu stellen wir fest:

Es gab und gibt in unserer Einrichtung keine rektalen Untersuchungen.

Weiter berichten Sie:

„Phase Rot dauert allerdings Wochen, manchmal auch Monate. Selbst der Blick aus dem Fenster ist dann verboten.“

Hierzu stellen wir fest:

Es trifft nicht zu, dass in der Phase Rot ein Blick aus dem Fenster verboten ist.

Weiter berichten Sie:

„Für erwünschtes Verhalten kann pro Tag maximal ein Chip verdient werden, für unerwünschtes Verhalten können sämtliche Chips wieder entzogen werden“

Hierzu stellen wir fest:

Einmal verdiente Chips werden nicht wieder entzogen, auch nicht bei unerwünschtem Verhalten eines Bewohners.

Weiter berichten Sie, dass wir laut der Auskunftei Creditreform 114 Mitarbeiter beschäftigen würden.

Hierzu stellen wir fest:

Wir beschäftigen nicht 114, sondern ca. 220 Mitarbeiter.

Berlin den 24. 06. 2013

Rechtsanwalt Felix Zimmermann

für die Haasenburg GmbH

Die taz ist zur Verbreitung dieser Gegendarstellung unabhängig von deren Wahrheitsgehalt vom Kammergericht verurteilt worden.