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Gegendarstellung -betr.: "Bürgerinitiativen unerwünscht", taz-Hamburg vom 22.6.1998, S.21

In der taz hamburg, Ausgabe Montag, 22. Juni 1998, Seite 21, ist ein Beitrag unter der Überschrift „Bürgerinitiativen unerwünscht“ enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält, die ich wie folgt richtigstelle:

Unwahr ist, daß ich gesagt haben soll: „Die sollen einmal versuchen, uns zu verbannen, dann gibt's einen Prozeß, und die müssen mir 50.000 Mark Strafe zahlen.“ Wahr ist, daß diese Aussage von mir nicht gemacht worden ist. Im Gespräch mit der Journalistin wurde von mir folgende Feststellung getroffen:

Ich sei nicht der Auffassung, daß die Veranstaltung verboten werde. Schließlich handelt es sich beim Familienprotest doch nicht um eine Parteiveranstaltung. Außerdem wäre in diesem Falle – ähnlich wie bei den Organisatoren und Organisatorinnen des „Tages der Bürgerinitiative“ – schon ein Ablehnungsbescheid ergangen. Wenn die Stadtverwaltung doch versuchen sollte, den Familienprotesttag zu verbieten, dann gäbe es immer noch ein Verwaltungsgericht. Schließ-lich hätten die Vorbereitungen für diesen Familienprotesttag bislang schon DM 50.000,00 gekostet.

Hamburg, den 23.6.1998

Dieter Nolte

Anm. d. Red.: Nach dem Hamburger Pressegesetz sind wir verpflichtet, obige Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken.

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