Gegen die Ausreise von Dschihadisten: 18 Monate ohne Ausweis
Deutsche Islamisten sollen an der Ausreise in den Irak gehindert werden. Ein Gesetzentwurf sieht vor, ihnen bis zu 18 Monate den Ausweis zu entziehen.
BERLIN afp/dpa | Um Dschihadisten die Ausreise in Kampfländer zu erschweren, soll Verdächtigen nach einem RBB-Bericht künftig bis zu anderthalb Jahre der Personalausweis entzogen werden können. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, wie das RBB-Inforadio am Mittwoch berichtete. Die Unterbindung der Reisebewegungen sei im Kampf gegen dschihadistische Extremisten „von herausragender Bedeutung“.
Demnach soll der Entzug des Ausweises für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten möglich sein. Nach Ablauf der sechs Monate soll der Zeitraum zwei Mal jeweils um weitere sechs Monate verlängert werden können. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass radikalisierte Islamisten von Deutschland nach Syrien oder in den Irak ausreisen und sich als Kämpfer der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) anschließen können. Damit die Behörden Islamisten den Ausweis abnehmen können, ist eine Änderung des Personalausweisgesetzes nötig.
Um sich in Deutschland dennoch ausweisen zu können, sollen die Terrorverdächtigen dem Bericht zufolge ein Ersatz-Dokument bekommen, das jedoch einen Ausreise-Sperrvermerk enthalten und außerhalb Deutschlands nicht gültig sein soll. Eine Kennzeichnung des Personalausweises als Alternative lehnt das Innenministerium demnach ab. „Das nachträgliche Aufbringen eines permanenten manipulationssicheren Ausreisesperrvermerks auf bereits ausgegebene Personalausweise ist technisch nicht möglich“, zitierte der RBB aus dem Gesetzentwurf.
Sowohl im Inland als auch für deutsche Einrichtungen und Interessen im Ausland bestehe auf Grund der weltweiten Ereignisse „eine hohe abstrakte Gefährdung“ durch dschihadistische Extremisten. Diese Gefährdung könne sich „jederzeit in Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimension und Intensität realisieren“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf weiter. Die Reisen von radikalisierten Islamisten nach Syrien oder den Irak seien dabei ein „zentrales Problem“. Eine „besondere Gefahr“ gehe dabei von „Rückkehrern mit Kampferfahrung und Kontakt zu dschihadistischen Gruppen“ aus.
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