: Gegen das Aussortieren
■ GAL-Abgeordnete lobt die Haltung des Hamburger Senats zum Embryonenschutz
So schön kann Koalition sein: GAL lobt SPD – öffentlich. Die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Dorothee Freudenberg freut sich über die klare Haltung des Hamburger Senats gegen das Klonen und für die Einhaltung des Embryonenschutzgesetzes. In einer Senatsdrucksache spricht er sich dafür aus, das Embryonenschutzgesetz nicht zu ändern und am bestehenden Verbot der Präimplantationsdiagnostik festzuhalten.
Das ist nicht selbstverständlich, denn auf Bundesebene haben Bundeskanzler Gerhard Schröder, Wissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (alle SPD) in den vergangenen Wochen relativierende Worte in die Debatte gebracht. So als sollte der strenge Embryonenschutz zum Schutze des Standortes aufgeweicht werden. In Deutschland ist es verboten, bei einer künstlichen Befruchtung Eizellen auf genetische Defekte zu untersuchen und möglicherweise zu vernichten.
Im Einzelfall könnte das beispielsweise verhindern, dass Menschen mit schweren Erbkrankheiten wie Mukoviszidose geboren werden. „Aber wie definieren wir den schweren Einzelfall?“, fragt Freudenberg. Die Defekte, die lebenswert von nicht lebenswert unterscheiden, wären je nach gesellschaftlicher Gemengelage beliebig definierbar. „Damit müssen sich die Parlamentarier auf Landes- und Bundesebene beschäftigen. Und so lange soll das Embryonenschutzgesetz nicht geändert werden“, fordert die GAL-Abgeordnete. Sie erinnert daran, dass auch die Fruchtwasseruntersuchung bei ihrer Einführung nur für Einzelfälle vorgesehen war. Heute gehört sie zum Standardprogramm der meisten Spätgebärenden. san
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