■ Gefährliche Orte: Kein Widerstand gegen Staatsgewalt
Hätte Steve Mills das Berliner Polizeigesetz ASOG gelesen, wäre ihm bekannt gewesen, daß der Hermannplatz und damit auch die Toilette auf demselben als „gefährlicher Ort“ gilt, an dem die Polizei ohne Tatverdacht die Personalien überprüfen darf. Gleich zwei Strafverfahren hatte seine Unwissenheit zur Folge. Eins gegen die Polizeibeamten wegen des Vorwurfs der Beleidigungung, eins wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt gegen Mills.
Während das erste Verfahren bereits seit längerem eingestellt wurde, wurde gestern vor dem Kriminalgericht Moabit das Verfahren gegen Mills verhandelt. Kurz nachdem er im Mai vergangenen Jahres die Toilletten am Hermannplatz aufgesucht hatte, verlangte eine Polizeibeamtin seinen Ausweis. Mills begriff nicht. Erklärt hätte ihm die Beamtin die Sache mit dem „gefährlichen Ort“ nicht, sagte Mills gestern aus. Er hielt die Kontrolle für unzulässig und wollte seine Einkäufe fortsetzen. Das wiederum war in den Augen der zwei Beamten unverfroren. Rechts und links wurde der Amerikaner gepackt und auf ein Geländer gepreßt. Das Anlegen der Handschellen, hieß es gestern, wäre nicht einfach gewesen, da Mills sich „massiv gewehrt habe“.
Eine Zeugin konnte dies allerdings nicht bestätigen, vielmehr hätte sie gefürchtet, der um Hilfe rufende Mills könne über das Geländer gedrückt werden. Angesprochen auf die behaupteten rassistischen Sprüche eines Kollegen, taten sich bei den im Prozeß vernommenen Beamten überdies erhebliche Gedächtnislücken auf. Der von ihnen geschilderte Tathergang blieb widersprüchlich.
Das Gericht einigte sich deshalb auf die Einstellung des Verfahrens. Es hätte keine Verletzten gegeben, der Widerstand sei sehr gering gewesen und Mills sei nicht vorbestraft. Man hätte wohl aneinander vorbeigeredet. Aber erklären müßten die Beamten gar nichts, sagte der ebenfalls vernommene Vorgesetzte der zwei Beamten. Sein Ziel sei es, seinen Beamten „den Sozialarbeiter auszutreiben“.
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